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Schweizer Futtermittelkontrolle findet Melamin in Futtermitteln aus China

Posieux (aho/lme) – Die amtliche Futtermittelkontrolle der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP der Schweiz hat festgestellt, dass gefälschte Ware aus China in die Schweiz eingeführt worden ist. Bestimmte chinesische Exporteure haben demnach Mischungen aus Getreide-Nebenprodukten mit Harnstoff als Maiskleber ausgegeben. Harnstoff ist zwar in der Wiederkäuerfütterung erlaubt, seine Derivate, Melamin und Cyanursäure, die ebenfalls in einigen Proben gefunden wurden, sind hingegen in der Tierfütterung verboten. ALP hat die fraglichen Chargen blockieren lassen.

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle hat die Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP festgestellt, dass 11 der 63 von ihren Inspektoren gezogenen Maiskleber-Proben keinen Maiskleber enthielten. Hingegen handelte es sich um eine Mischung aus Getreide-Nebenprodukten, vornehmlich aus Weizen, in der vor allem Harnstoff in größeren Mengen enthalten war. Gemäß den von ALP vorgenommenen Nachforschungen wurden bis zu 15 % dieser Substanz hinzugefügt, um schließlich einen Rohproteingehalt von ca. 60 % zu erreichen wie es bei Maiskleber zu erwarten wäre.

Zwei unerlaubte Substanzen: Melamin und Cyanursäure

Zudem enthielten vier Proben nicht nur Harnstoff, sondern auch Harnstoffderivate: Melamin sowie eine verwandte Substanz, die Cyanursäure. Beide Substanzen sind in der Tierfütterung nicht erlaubt.

2.500 Tonnen importiert

Dieser Betrug betrifft etwa 2.500 Tonnen Maiskleber, die während der sechs vergangenen Monate in die Schweiz importiert wurden. Durch die Nachforschungen von ALP, und zusammen mit dem Futtermittelhandel, wurden die zweifelhaften Chargen auf dem Schweizer Markt identifiziert und blockiert. Je nach den gefundenen Inhaltsstoffen werden diese entweder erneut mit einer entsprechenden Etikettierung für die Wiederkäuerfütterung erlaubt, vernichtet oder wieder exportiert. Bestimmte Mischfutter, die diesen gefälschten Rohstoff enthielten, wurden aus dem Verkehr gezogen, wobei ein großer Teil dieser Ware bereits verfüttert worden war, bevor die Fälschung aufgedeckt wurde. Auf Grund der Risikobewertung der European Food Safety Authority (EFSA)1 und der Food and Drug Administration (FDA)2 sowie der bisher gefundenen Gehalte, ist nicht von einer Gefährdung der Konsumentinnen und Konsumenten auszugehen.

80 % des Maisklebers stammen aus China

Maiskleber ist ein proteinreiches Ausgangsprodukt (ca. 60 % Rohprotein), das in der Wiederkäuer- und Geflügelfütterung sehr geschätzt wird. Er wird in der Schweiz nicht produziert. In der Vergangenheit wurde Maiskleber vornehmlich aus den Vereinigten Staaten importiert. Die GVO-Problematik bei Futtermitteln führte jedoch dazu, dass sich die Schweiz einem anderen Exportland zuwandte. China wurde zum Hauptlieferanten mit mehr als 80 % der jährlich importierten 50.000 Tonnen Maiskleber.

Harnstoff nur in der Wiederkäuerfütterung erlaubt

Harnstoff ist ein Futterzusatz, der einzig in der Wiederkäuerfütterung erlaubt ist. In der Schweine- und Geflügelfütterung kann dieser Zusatzstoff zu einer Überlastung der Nieren führen.

Zahlreiche Länder betroffen

Der Betrug betrifft nicht nur Maiskleber, sondern ebenso Weizen- und Reiskleber. Letztere werden allerdings nur in geringen Mengen oder überhaupt nicht in die Schweiz eingeführt. Abgesehen von der Schweiz sind zahlreiche andere Länder, darunter die Vereinigten Staaten und Südafrika, von dieser Importwelle gefälschter chinesischer Ausgangsprodukte betroffen.

Katzen- und Hundefutter

Vergangenen März hatte ein amerikanischer Fabrikant freiwillig 90 Haustierfuttermittel zurückgezogen. ALP hatte festgestellt, dass keines dieser Produkte in der Schweiz verkauft worden war, entschied aber dennoch, zusätzliche Nachforschungen zu betreiben. Hierbei zeigte sich, dass bestimmte aus den Vereinigten Staaten importierte Hundefutter diese unerlaubten Substanzen aufwiesen. Die gefundenen Gehalte überschreiten die von der EFSA provisorisch empfohlenen Grenzwerte wesentlich. Der Rückruf der betroffenen Futtermittel-Chargen wurde angeordnet.

— 1 EFSA: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit 2 FDA: Lebensmittel-Arzneimittelzulassungsbehörde der Vereinigten Staaten

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