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Novelle des Gentechnikgesetzes: Einstieg in die Koexistenz

Berlin (aho/lme) – Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Gentechnikgesetzes hat der DRV in Abstimmung mit den genossenschaftlichen Unternehmen zugesichert, Körnermais, der außerhalb des vorgeschlagenen Isolationsabstandes von 150 Metern zu einem Feld mit gentechnisch verändertem Mais angebaut wird, ohne weitere Auflagen zur Verwendung in der Futterwirtschaft aufzunehmen. „Dieses Signal wurde sowohl von der Bundesregierung als auch von der Saatgutwirtschaft als maßgeblich für die weiteren Entwicklungen eingestuft“, erklärte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), bei der Jahrespressekonferenz in Berlin.

Den Isolationsabstand betrachtet der DRV als möglichen Einstieg in die Koexistenz. Von der Bundesregierung erwartet Nüssel, dass auf Basis der zukünftigen Praxis-Erfahrungen die wissenschaftliche Notwendigkeit dieser Abstandregelung zu einem späteren, konkret festgelegten Zeitpunkt kritisch überprüft wird.

Kennzeichnungsfreie Futtermittel: Angebot wird wenig genutzt

Um Wahlfreiheit zu gewährleisten, bieten genossenschaftliche Mischfutterhersteller im Rahmen der gegebenen Rohstoffverfügbarkeit auch kennzeichnungsfreie Futtermittel an. Die Organisation und Aufrechterhaltung dieses Futtermittelsegmentes erfordert von den Unternehmen aufwendige und kostenintensive Trenn-, Kontroll- und Zertifizierungssysteme. Im Falle der Verarbeitung von Soja können in der Regel nur durch die vollständige Umstellung von Produktionsstandorten Vermischungen zwischen konventionellen und transgenen Rohstoffen vermieden werden.

Voraussetzung für die Aufrechterhaltung derartiger Produktionsschienen ist eine ausreichende, stabile Nachfrage durch die Landwirte. Obwohl in der öffentlichen Diskussion immer wieder angeführt wird, dass die Landwirte dieser Technologie kritisch gegenüber stünden und den Einsatz entsprechender Futtermittel auf ihren Betrieben ablehnten, bleibt die Nachfrage der Landwirte nach kennzeichnungsfreier Ware bislang deutlich hinter den Erwartungen der Futtermittelunternehmen zurück. „Das aktuell verfügbare Angebot kennzeichnungsfreier Mischfuttermittel wird nicht ausgeschöpft. Ändert sich das Kaufverhalten der Landwirte nicht, ist ein deutlicher Rückgang des Marktsegmentes kennzeichnungsfreier Mischfuttermittel wahrscheinlich“, betonte Nüssel.

Kennzeichnung tierischer Produkte: Fass ohne Boden

Der DRV spricht sich gegen eine Kennzeichnung tierischer Produkte aus, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugt wurden. In diesem Fall müsste die EU-Kommission konsequenterweise auch die Verwendung von Zutaten in die Kennzeichnungspflicht aufnehmen, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden.

Der Lebensmitteleinzelhandel schätzt, dass bei einer solchen Kennzeichnung rund 90 % der Verarbeitungsprodukte im Handel gekennzeichnet werden müssten, obwohl keines dieser Produkte im stofflichen Sinne „gentechnisch verändert“ wäre. Nüssel sieht in einer solchen Kennzeichnung keinerlei Informationsmehrwert für die Verbraucher. Gleichzeitig würde der Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Unternehmen massiv ansteigen, ohne dass analytische Kontrollen der Kennzeichnung am Produkt möglich wären.

Nicht zugelassene GVO: Handelsverzerrungen drohen

Es existiert eine wachsende Zahl von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die zwar in den USA und anderen Drittländern, nicht aber in der Europäischen Union (EU) zugelassen sind. Solange keine Harmonisierung der Zulassungen in den USA und der EU erfolgt, sind ernsthafte Handelsverzerrungen, wirtschaftliche Risiken für Unternehmen und Einschränkungen der tierischen Produktion in der EU zu erwarten.

Der DRV-Präsident fordert, dass auf Gemeinschaftsebene statt einer Nulltoleranz ein Kennzeichnungsschwellenwert für alle GVO etabliert wird, die in Drittländern bereits zugelassen sind und damit auch eine Sicherheitsbewertung durchlaufen haben.

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