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Islamisches Opferfest: Schlachten nur in Schlachthöfen +++ Betäubung vorgeschrieben

Borken (aho/lme) – Zum muslimischen Fest „Kurban Bayram“, dem „Fest der Brüderlichkeit“, weist der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken darauf hin, dass Opfertiere nur betäubt geschlachtet werden dürfen. Das muslimische Fest findet vom 31. Dezember 2006 bis zum 3. Januar 2007 statt. Traditionell werden als Opfertiere Schafe oder Rinder geschlachtet und das Fleisch zum Fest an Verwandte und Freunde verschenkt.

„Vor jeder Schlachtung müssen die Tiere dem amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel vorgestellt werden“, darauf weist Dr. Harri Schmitt vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken hin. Wer ein Tier schlachten möchte, muss dazu einen der Schlachthöfe im Kreisgebiet aufsuchen. Geöffnet sind die Schlachthöfe in Reken, Legden, Ahaus-Alstätte und Borken. Schlachtungen im Freien sind nicht erlaubt.

„Vor der Schlachtung müssen die Tiere betäubt werden“, nennt Dr. Harri Schmitt eine weitere wichtige Vorschrift. Auch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2006 (BVerwG 3 C 30.05) ändert daran nichts. Das Urteil bezog sich lediglich auf eine Ausnahmeregelung in einem speziellen Fall.

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel hofft auf das Verständnis und eine gute Zusammenarbeit mit den Muslimen, die während der kommenden Festtage Opfertiere schlachten möchten.

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