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Kreis Karlsruhe: Tiefkühlware im Einzelhandel überprüft

Karlsruhe (lme) – In den vergangen Wochen überprüften die Lebensmittelkontrolleure des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen im Landratsamt Karlsruhe verstärkt Tiefkühlwaren in den Verbraucher- und Supermärkten im Landkreis Karlsruhe. Hintergrund hierfür sei, so der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Joachim Thierer, eine landesweite Schwerpunktaktion des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum gewesen mit dem Ziel, die Einhaltung der Kühltemperaturen in den Tiefkühl- und Kühltheken im Einzelhandel zu überprüfen.

Bei dieser Aktion überprüften die Lebensmittelkontrolleure insgesamt 51 Geschäfte, 301 Kühltheken und 419 Tiefkühltheken. Fazit: 23 Beanstandungen. In zwei Geschäften war die „Kühltheke defekt“, bei 15 Märkten die Kühltheke nicht ordnungsgemäß eingeräumt und bei zwei Betrieben die Temperatur der Kühltheke falsch eingestellt. Bei den restlichen Beanstandungsgründen handelte es sich um vereiste beziehungsweise nicht vorhandene Deckel und Fehler in der Dokumentation.

Geahndet wurden diese Beanstandungen in 21 Fällen mit einer mündlichen Belehrung der Kreisbehörde; ein Betrieb erhielt eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld, gegen einen weiteren wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine Firma hat freiwillig bereits angetaute Ware aus dem Verkehr gezogen. Bei dieser Ware lag die gemessene Temperatur bei mehreren Produkten wie Spinat und Forellen deutlich höher als die auf der Verpackung angegebenen „minus 18 Grad Celsius“. Die vorgeschriebene Temperatur konnte nicht gewährleitstet werden, da in der Kälteanlage eine Kammer des Tiefkühlschranks defekt war. Die gesamte Ware bestehend aus Pizzen und Gemüse – insgesamt 90 Kilogramm – nahm der Händler freiwillig aus dem Verkauf.

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