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Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach erhebt Anklage wegen Betruges mit TBA-Tierfett

Bad Kreuznach (aho/lme) – Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat im Zusammenhang mit der früheren Geschäftstätigkeit der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) in Rivenich gegen den damaligen Geschäftsführer und zwei Mitarbeiter Anklage zur Strafkammer beim Landgericht Trier erhoben. In der 105 Seiten umfassenden Anklageschrift wird dem 67 Jahre alten früheren Geschäftsführer, dem 49 Jahre alten stellvertretenden Fuhrparkleiter und einem 41 Jahre alten Kraftfahrer gemeinschaftlicher, schwerer Betrug in 39 Fällen zur Last gelegt.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, Tierfett, das bei der Tierkörperbeseitigung gewonnen wird, an fünf Firmen in den Niederlanden und zwei Firmen in Deutschland unter der vertraglich vereinbarten Zusicherung verkauft zu haben, das Tierfett sei ohne Verwendung von spezifiziertem Risikomaterial (SRM) – z.B. Schädel und Rückenmark von über 12 Monate alten Rindern – hergestellt worden, obwohl dies nicht der Fall war.

Laut Anklage sind unter Verantwortung der Angeschuldigten in der Zeit vom 03.01.2001 bis 08.03.2002 insgesamt 356 betrügerische Fettlieferungen erfolgt. Es handelt sich dabei um eine Gesamtmenge von 8.451,64 Tonnen Tierfett, für das die gutgläubigen Abnehmer insgesamt etwa 1.7 Mio. EURO gezahlt haben. Ob das von den Angeschuldigten gelieferte Tierfett im Rahmen der Weiterver-arbeitung Verwendung bei der Herstellung von kosmetischen Produkten (z.B. Lippenstiften) gefunden hat, konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden. Eine Gesundheitsgefährdung ist jedoch auch für diesen Fall auszuschließen. Anhaltspunkte für eine Verwendung im Rahmen der Herstellung von Lebensmitteln haben die Ermittlungen nicht ergeben.

Der 67 Jahre alte Hauptangeschuldigte bestreitet den Tatvorwurf. Die beiden übrigen Angeschuldigten sind teilgeständig. Gegen einen weiteren Beschuldigten, der ursprünglich der Mittäterschaft verdächtig war, ist das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil die Ermittlungen den ursprünglich vorliegenden Tatverdacht nicht erhärtet haben.

Die umfangreichen Ermittlungen, die zum Teil im Ausland (Niederlande) zu führen waren, sind durch eine Strafanzeige des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung ausgelöst worden. Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Trier steht noch nicht fest. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Trier zu richten.

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