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Ministerium: In Niedersachsen ist kein Gammelfleisch in den Verkehr gelangt

Hannover (aho/lme) – Ergänzend zu den vorhergehenden Informationen, gibt das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitere Informationen:

Freitag, dem 01.09.2006, sind spät abends dem Niedersächsischen Verbrauchschutzministerium Vertriebslisten aus Bayern zugeleitet worden, nach denen drei niedersächsische Betriebe mit insgesamt ca. 7 Tonnen Fleisch von der aufgefallenen Münchner Firma beliefert worden sein sollten. Die zuständigen kommunalen Überwachungsbehörden wurden unmittelbar noch in der Nacht per E-Mail und am nächsten Morgen telefonisch unterrichtet. Die erforderlichen Maßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet, um die betreffenden Sendungen sicherzustellen und deren Verkehrsfähigkeit zu prüfen.

Bereits Samstagvormittag, 02.09.2006, war klar, dass in einem Fall zwar eine Sendung – bei der es sich im Ãœbrigen nicht um Lebensmittel, sondern um Material zur Herstellung von Tiernahrung handeln sollte – angekündigt, aber nicht geliefert worden war. Im zweiten Fall stellte sich ebenfalls bereits Samstag heraus, dass ein Handelsbetrieb lediglich mit einer Mustersendung von weniger als 20 kg beliefert worden war. Diese Sendung wurde beschlagnahmt und beprobt. Die nunmehr vorliegenden Probenergebnisse haben gezeigt, dass ein Teilmuster der Sendung eindeutig überlagert und sensorisch auffällig war. In Niedersachsen ist kein Teil dieser Ware in den Verkehr gelangt. Im dritten Fall konnte die zuständige Behörde wegen der Abwesenheit des Betriebsinhabers am Wochenende zwar erst am Montagmorgen den Sachverhalt prüfen, nach Sicherstellung und Beprobung der noch vorhandenen ca. 2t gelieferter Teilpartien verschiedener Fleischsorten stellte sich nach der heute abgeschlossenen Untersuchung aber heraus, dass es sich um verkehrsfähige Ware handelt. Positiv anzumerken ist, dass der Betrieb Hu-Wang in Schneeren in der Region Hannover nachweislich bereits eine Vorlieferung des betreffenden bayerischen Händlers im Rahmen seiner Eigenkontrolle als nicht verkehrsfähig erkannt und zurückgegeben hat. Dieser Betrieb wird hier erstmals vom Verbraucherschutzministerium mit Zustimmung des Betriebes namentlich genannt, weil es auch im öffentlichen Interesse liegen muss, dass unverschuldet in ein negatives Geschehen geratene redliche Lebensmittelunternehmen geschützt und vor möglichen Diskriminierungen bewahrt werden.

Am Dienstag, 05.09.2006, erfolgte aus Thüringen die Meldung, dass ein dort mit Hähnchenfleisch aus München beliefertes Unternehmen ein Teilkontingent dieser Ware in einem niedersächsischen Betrieb eingelagert hat (ca. 5t, hauptsächlich Hähnchenfleisch). Das in Thüringen lagernde Teilkontingent dieser Ware war dort schon mit unauffälligem Ergebnis untersucht worden. Dennoch wurde die in Niedersachsen angekommene Ware von der Vor-Ort-Behörde unverzüglich sichergestellt und beprobt. Auch die heute vorliegenden niedersächsischen Probenergebnisse aus dem Landesamt für Verbrauchschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)/ Lebensmittelinstitut Oldenburg waren hinsichtlich des Frischegrades unauffällig.

Ob sich bei den Recherchen in Bayern noch zusätzliche Sachverhalte e rgeben, die dann möglicherweise auch in Niedersachsen aufgearbeitet werden müssen, bleibt abzuwarten.

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