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EU: Neue Beitrittsländer haben Mühe mit dem Lebensmittelrecht

(lid) – Die mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten (MOEL) haben mehr als zwei Jahre nach ihrem Beitritt zur Gemeinschaft am 1. Mai 2004 noch immer mit der Angleichung an das europäische Lebensmittelrecht zu kämpfen. Das zeigen Inspektionsberichte des Lebensmittel- und Veterinäramtes (FVO) der Europäischen Union. Vor der EU-Osterweiterung hatte die Europäische Kommission in ihren regelmäßigen Forschrittsberichten die Land- und Ernährungswirtschaft in den Kandidatenländern recht positiv dargestellt. Je näher das Beitrittsdatum rückte, desto größer wurde jedoch die Zahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen. Mitte April 2004 erhielten mehr als 1’000 Betriebe der Lebensmittelbranche in den MOEL eine befristete Erlaubnis weiter zu produzieren, obwohl sie den EU-Standard nicht erreichten. Auflage war, dass sie ihre Produkte nur auf dem jeweiligen nationalen Markt absetzten. Drei Viertel der Ausnahmen wurden damals für polnische Betriebe erteilt. Dort stellten EU-Inspekteure auch jetzt wieder zahlreiche Defizite fest. Während einer zehntägigen Bereisung von insgesamt 69 Behörden und Unternehmensstandorten im Oktober 2005 stießen die FVO-Kontrolleure auf ein Schlacht- und ein Kühlhaus, die eine Zulassung erhalten hatten, ohne auch nur die Grundanforderungen der Fleischhygiene zu erfüllen. Das Inspektionsteam stufte die Mängel als „ernst und die Gesundheit der Verbraucher potenziell gefährdend“ ein. In einem Fleischkühlhaus wurde aus Argentinien importierter Fisch in alte isländische Kartons umgepackt. Aus der Tschechischen Republik und aus Litauen kehrten die Inspektoren ebenfalls mit Mängellisten zurück, die von den nationalen Behörden nun Schritt für Schritt abgearbeitet werden müssen.

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