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Strengere Regeln bei der Lebensmittel-Kennzeichnung in der EU

(lid) – Das EU-Parlament hat zwei Verordnungen angenommen, mit denen die Regeln für Angaben bezüglich Gesundheit und Nährwert auf Lebensmitteln wie „macht schlank“, „light“, „fettarm“ oder „cholesterinsenkend“ sowie die Kennzeichnung von Vitamin- oder Mineralzusätzen europaweit einheitlich und strenger geregelt werden. Die neuen EU-Vorgaben, die bereits seit drei Jahren in Diskussion sind, sind auch nach ihrem Beschluss umstritten, berichtet der Agrarpressedienst AIZ. Konservative Abgeordnete sprechen von einer Ãœberregulierung, Sozialdemokraten und Grüne betonen dagegen, dass nun die Irreführung der Konsumenten verhindert werden könne. Künftig soll etwa für die Bezeichnung „fettarm“ eine Obergrenze von drei Gramm Fett auf 100 Gramm oder 1,5 Gramm auf 100 Milliliter gelten, für „zuckerarm“ fünf Gramm Zucker auf 100 Gramm beziehungsweise auf 100 Milliliter. Entsprechende Angaben dürfen in Zukunft auf Jogurt, Snacks, Wurst und anderen Produkten nur noch draufstehen, wenn sie die Grenzwerte bei Zucker, Fett beziehungsweise Salz einhalten oder nicht mehr als einen dieser drei Inhaltsstoffe überschreiten. Die entsprechenden Grenzwerte – so genannte Nährwertprofile – muss die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für jede Produktgruppe in den nächsten zwei Jahren entwickeln. Danach müssen die Unternehmen ihre Produkte registrieren. Neue Beschränkungen gibt es auch für alkoholhaltige Getränke und für Marken, die direkt einen Gesundheitsbezug herstellen. Für letztere wird die Kommission eine Liste der anerkannten Angaben erstellen wie beispielsweise „Kalzium ist gut für die Knochen“, die verwendet werden dürfen, sofern sie auf das jeweilige Lebensmittel zutreffen. Für neue gesundheitsbezogene Angaben oder Angaben, die sich auf die Verminderung eines Krankheitsrisikos beziehen, beispielsweise „senkt den Cholesterinspiegel“ oder „Kalzium vermindert das Osteoporose-Risiko“, braucht es künftig einer Sondergenehmigung der Kommission. Die zweite vom EU-Parlament verabschiedete Verordnung betrifft angereicherte Lebensmittel. Der Vorschlag der Kommission enthält dazu eine Positivliste für Vitamine und Mineralien, mit denen Lebensmittel angereichert werden dürfen. Zudem geht es um Kriterien für die Festsetzung von Höchst- und Mindestgehalten an solchen Nährstoffen.

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