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GVO-Moratorium verstiess gegen WTO-Handelsregeln

(lid) – Die EU hat nach Einschätzung der Welthandelsorganisation (WTO) mit ihrem sechsjährigen Moratorium zwischen 1997 und 2003 für den Import von gentechnisch veränderten (GVO) Lebensmitteln gegen internationale Handelsregeln verstoßen. Das Urteil wurde am 10. Mai 2006 in Genf bekannt gegeben und bestätigt den vorläufigen Bericht der Organisation vom Februar, berichtet der Agrarpressedienst AIZ. Darin heißt es, die EU habe bei 21 Produktgruppen Bestimmungen des Handelsrechts nicht eingehalten. Auch Einfuhrverbote in sechs EU-Mitgliedsländern seien nicht im Sinne der Regeln gewesen. Die USA hatten den Fall gemeinsam mit Kanada und Argentinien vor die WTO gebracht. Die EU-Kommission geht davon aus, dass der jüngste WTO-Spruch keine Auswirkungen auf die bestehenden Zulassungsregeln hat. Nichts in diesem Panel zwinge die EU, den die geltenden Regeln zu ändern, sagte laut AIZ der Sprecher von Handelskommissar Peter Mandelson. Die USA, Kanada und Argentinien hätten nicht den auf wissenschaftlichen Risikoanalysen basierenden EU-Regulierungsrahmen angegriffen, sondern nur das frühere Moratorium. Europa werde weiter seine eigenen Regeln für die Einfuhr und Vermarktung von GVO setzen, heißt es. Im Mai 2004 hatte die EU das Moratorium für die Einfuhr gentechnisch veränderter Organismen aufgehoben, nachdem sich die EU-Staaten auf eine Regelung zur Etikettierung und Rückverfolgbarkeit geeinigt hatten.

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