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Rückruf von Wildfleisch: Amtlicher Tierarzt ist nicht Amtstierarzt

München / Passau (aho/lme) – In einer Presseinformation des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 25. Januar 2006 wurde unter anderem mitgeteilt, dass „der Landrat die zwei zuständigen amtlichen Tierärzte befragt und von ihren Aufgaben entbunden“ hat. In der medialen Wiedergabe wurde teilweise statt amtlicher Tierarzt die Bezeichnung Amtstierarzt verwendet. Das ist nicht richtig, erläutert das Ministerium:

Der amtliche Tierarzt ist ein niedergelassener Tierarzt, der im Auftrag des Landkreises (als kommunaler Behörde) bei der Fleischhygiene in Betrieb tätig wird. Amtliche Tierärzte sind mit BAT-Vertrag Angestellte des Landkreises und werden in Teilzeit nach Stunden oder Stückzahlen vergütet. Der amtliche Tierarzt ist zuständig für die Lebendtierschau jedes Tieres und die Fleischbeschau bis hin zur Genusstauglichkeitskennzeichnung. Er hat die Einhaltung der lebensmittelhygienischen Vorgaben sicherzustellen und ist bei jeder Schlachtung im Betrieb. In Verarbeitungsbetrieben muss er mindestes täglich kontrollieren. Unterstützt wird der amtliche Tierarzt von Fleischkontrolleuren, die ebenfalls im Auftrag des Landkreises tätig sind.

Der Amtstierarzt ist als beamteter Veterinär am Landratsamt (als staatlicher Kreisverwaltungsbehörde) tätig und für Tierseuchenschutz und Tierschutz und auch die staatliche Kontrolle der Fleischhygiene zuständig. Dazu kontrollieren die Amtstierärzte ein bis zweimal im Jahr, je nach Risikoeinstufung, die Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft produzieren. Die anderen Lebensmittel-verarbeitenden Betriebe (Lebensmittel nicht tierischer Herkunft) unterliegen der Kontrolle der Lebensmittelüberwachungsbeamten, die ebenfalls am Landratsamt beschäftigt sind.

Insgesamt sind in Bayern 700 amtliche Tierärzte und 350 Fleischkontrolleure, 310 Amtstierärzte und 424 Lebensmittelüberwachungsbeamte im Einsatz, informiert das Ministerium.

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