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Seehofer: Kontrollen in der Fleischwirtschaft gemeinsam verbessern

Berlin (lme) – Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer, Vertreter der Fleischwirtschaft und des Handels haben sich geeinigt, mehr Kontrollen durchzuführen, die Qualität der Untersuchungen zu erhöhen, ein Qualitätssicherungssystem einzuführen sowie die Unternehmen zu nennen, die gegen diese Regeln verstoßen. Das meldet das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.

Demnach verpflichten sich die Vertreter der Fleischwirtschaft in dem Spitzengespräch am 8. Dezember in Berlin außerdem, die Eigenkontrolle der Branche zu verbessern. Zudem koordiniert nun das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Kontrollen.

Damit ist ein Punkt des 10-Punkte-Sofortprogramms der Bundesregierung auf den Weg gebracht.

Ziel sei es, so Seehofer, eine „Rückverfolgung vom Futtermittel bis zur Theke“ sicherzustellen. Mehr Transparenz und Vernetzung werden in einem bundesweiten Pilotprojekt erprobt.

Lebensmittelkontrolleure stellten in den letzten Wochen in größerem Umfang verdorbenes Fleisch sicher, das in den Handel gelangt war. Daraufhin beschlossen Bund und Länder ein 10-Punkte-Sofortprogramm.

Das 10-Punkte-Sofortprogramm umfasst:

1. Den Informationsfluss verbessern, der sich vor allem auf einen verlustarmen und schnelleren Informationsaustausch zwischen den Landesbehörden und den Bundesbehörden richtet. 2. Die Meldepflichten auszuweiten – insbesondere für Lebensmittelunternehmer, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden und die solche Lebensmittel zurückweisen. 3. Die Rückverfolgbarkeit durch eine verbesserteDokumentation bei Transporten gewährleisten, die auch eine Umdeklarierung von Lebensmitteln erschweren. 4. Alle 387 EU-zugelassenen Kühlhäuser inDeutschland kurzfristig zu überprüfen; anschließend weitere Kühl- und Lagerräume, die an Lebensmittel verarbeitende Betriebe angeschlossen sind. 5. Das Strafmaß zur Sanktionierung von Verstößengegen lebensmittelrechtliche und futtermittelrechtliche Bestimmungen konsequenter als in der Vergangenheit auszuschöpfen. 6. Die Mitteilungspflicht zwischen Justiz- und Lebensmittelbehörden zu verbessern und rechtlich zuverankern. 7. Schwerpunkt-Ermittlungsbehörden in den Ländern einzurichten. 8. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird koordinierend das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit notwendigen Risikobewertungen beauftragen und damit die Arbeit der zuständigen Behörden in den Ländern erleichtern. 9. Bundesminister Horst Seehofer wird noch im Dezember die Fleischwirtschaft und den Handel zu einem Gespräch einladen, um die Wahrnehmung der Eigenkontrollverpflichtungen und deren Verbesserung durch die Wirtschaft selbst zu erörtern. 10. Im Januar wird der Bund die Landesministerien einladen, um weitere Schritte zur Verbesserung der Lebensmittelkontrollen und zur Beseitigung krimineller Aktivitäten im Fleischhandel zeitnah zu besprechen.

Zusätzliche Maßnahmen

Weitere Maßnahmen für die nahe Zukunft sind geplant. Diese sind unter anderem: * ein neuer Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz, * Preisdumping im Lebensmittelbereich verbieten, * Schlachtabfälle deutlich kennzeichnen, * Mitarbeiter aus der Lebensmittelwirtschaft besser schützen, die über Missstände informieren, * ein nationales Schnellwarnsystem einrichten, * strengere Auflagen bei der Gewerbeerlaubnis.

Diese Maßnahmen müssen innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.

Verbraucherschutz im Koalitionsvertrag: „Private Eigenkontrollen und Meldepflichten sowie die staatliche Lebensmittelüberwachung und -kontrolle sind entscheidende Instrumente eines effizienten Verbraucherschutzes. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Lebensmittel hat Priorität.“

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