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Rhein-Kreis Neuss: Das Lagern von Gammelfleisch ist keine Straftat

Neuss (aho/lme) – Die in der vergangenen Woche im Rahmen der landesweiten Ãœberprüfung von EG-zugelassenen Kühlhäusern im Rhein-Kreis Neuss sichergestellte Menge von 15.000 Kilogramm Schweinefleisch aus den Jahren 2003 und 2004 darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Das resultiert aus den Ergebnissen der Fleischproben, die im staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld untersucht worden sind.

Sensorisch ist die Ware beanstandet worden. Aufgrund der langen Lagerzeit lagen Abweichungen hinsichtlich des Geruchs und des Aussehens vor. Die Ware ist dadurch für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet. Mikrobiologisch waren die Waren unauffällig. „Eine Gesundheitsgefährdung hat nach den Probeergebnissen nicht bestanden, selbst wenn die Ware noch in den Verkehr gelangt wäre“, erläutert Dr. Gerhard Fischer, Leiter des Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes beim Rhein-Kreis Neuss gegenüber der Presse.

An der Beurteilung des Sachverhalts, dass es sich weder um eine Straftat noch um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ändert sich durch das Ergebnis nichts. „Es handelt sich um ein Lagern und nicht um ein Inverkehrbringen einer Ware“, macht Fischer deutlich. Darüber hinaus gehe von dieser entsprechend verpackten Ware auch für andere verpackte Tiefgefrierware keine nachteilige Beeinträchtigung aus. Was mit dem Schweinefleisch geschieht, wird von den Behörden in Abstimmung mit dem Eigentümer des Schweinfleischs geprüft.

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