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Bayern: Sonderkontrollaktion bei Schlachthöfen, Kühl- und Gefrierhäusern

München (aho/lme) – Bayern hat am Montag eine landesweite Sonderkontrollaktion bei den rund 260 Schlachthöfen sowie Kühl- und Gefrierhäusern gestartet. Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf ordnete die bayernweiten Kontrollen aufgrund der aktuellen Berichterstattung über verdorbene Fleischlieferungen und verlängerte Mindesthaltbarkeitsdaten an. Nach jetzigem Erkenntnisstand des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums ist eine Tonne genussuntaugliches Fleisch aus einem niedersächsischen Betrieb in Bayern sichergestellt und entsorgt worden. Auch eine baden-württembergische Firma hat laut Ministerium nach den vorliegenden Erkenntnissen Ware an 11 bayerische Betriebe in den Landkreisen Lindau, Neu-Ulm und Oberallgäu geliefert. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, dass dieses Fleisch genussuntauglich gewesen sein könnte. Weitere Probenahmen und Analysen laufen. Bayerische Betriebe wurden mit Waren aus dem nordrhein-westfälischen Betrieb nach den bislang ermittelten Abnehmern nicht beliefert.

Bereits vor zwei Wochen hatte Verbraucherschutzminister Schnappauf eine Razzia bei 64 Kühlhäusern und 63 Nebenproduktebetrieben angeordnet, die Schlachtabfälle lagern. Anlass war die systematische Umdeklarierung von Schlachtabfällen zu lebensmitteltauglichem Fleisch durch einen Deggendorfer Unternehmer. Bei der Razzia wurden insbesondere 500 Tonnen illegal gelagerter Schlachtabfälle in einem Kühlhaus in Simbach am Inn gefunden. Das Kühlhaus wurde sofort versiegelt und die Weiterführung des Betriebs mittlerweile untersagt; weitere schwere Verstöße wurden nicht festgestellt. Schnappauf betonte in diesem Zusammenhang, dass es bei den Kontrollen nicht um die Kriminalisierung einer ganzen Branche gehe, sondern um die Erhöhung der Verbrauchersicherheit.

Bayern geht dem Minister zufolge mit einem konkreten Maßnahmenpaket in die morgige Krisensitzung zu den Fleischskandalen in Bonn. „Wir brauchen dringend eine bessere Koordinierung des Verbraucherschutzes in Deutschland, um Rückrufaktionen schnell und effektiv durchführen zu können. Sofortige gegenseitige Information muss das Ziel sein, damit Verbraucherschutzinteressen an erster Stelle stehen“, so Schnappauf. Außerdem könne es nicht sein, dass Lebensmittelfirmen, denen verdorbenes Fleisch angeboten wird, dieses einfach an den Absender zurückschicken und ihr Geld zurückerhalten. Hier sei es dringend notwendig, eine klare Meldepflicht zu regeln und den bisherigen Bußgeldrahmen auf mindestens 20.000 Euro zu verdoppeln. Um kriminellen Machenschaften künftig einen Riegel vorzuschieben, schlägt Minister Schnappauf auch vor, die Transportbehälter und Begleitpapiere von Lebensmitteln und Schlachtabfällen europaweit einheitlich und auffällig zu kennzeichnen, z. B. mit perforierten roten, gelben und grünen Aufklebern. Der Minister fordert darüber hinaus eine Zulassungspflicht für Transporteure von Fleischabfällen sowie ein Begleitscheinsystem, so dass die Kopien nach Ankunft der Ware beim Empfänger an den Absender zurückgesandt werden. So könne eine Veränderung der Papiere auf der Fahrt ausgeschlossen werden. Außerdem sollen Schlachtabfälle mit Lebensmittelfarbe, Fisch- oder Leberaromen speziell gekennzeichnet werden, teilt das Ministerium mit.

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