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EU: T-Bone-Steak wieder zugelassen

Berlin/Brüssel (aho/lme) – Die EU-Kommission schlägt vor, die Altersgrenze anzuheben, ab der bei geschlachteten Rindern die Wirbelsäule entfernt werden muss. Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten fand der Vorschlagsentwurf am Mittwoch im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Mit dem endgültigen Erlass durch die Europäische Kommission wird binnen zweier Monate gerechnet. Damit dürfte dann Rindfleisch am Knochen, wie die italienische Bistecca fiorentina oder das T-Bone-Steak, in der EU wieder hergestellt werden. Die infolge der BSE-Krise in Kraft getretenen Bestimmungen der EU sehen vor, bei Schlachttieren, die älter als 12 Monate sind, die Wirbelsäule zu entfernen. Ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS), empfiehlt nun, diese Grenze auf 24 Monate anzuheben.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Markos Kyprianou, sagte: „Dieser erste Schritt in die Richtung einer Lockerung der EU-Maßnahmen zur BSE-Bekämpfung ist ein positives Zeichen dafür, dass wir in der Bekämpfung der Krankheit Erfolge erzielen konnten. Diese Maßnahme wurde nicht leichtfertig getroffen. Die Kommission hat gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen, statistische Nachweise geprüft und die Frage intensiv mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament erörtert. Wir sind überzeugt, dass das im letzten Jahrzehnt durch unsere BSE-Vorschriften aufgebaute hohe Verbraucherschutzniveau durch diesen Vorschlag nicht beeinträchtigt wird.“

Seit Oktober 2000 ist die Wirbelsäule in der Liste so genannter Risikomaterialien aufgeführt, von denen bisher angenommen wurde, dass sie die größte Gefahr einer Übertragung von BSE darstellen. Im April 2005 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) jedoch eine Stellungnahme, in der sie die Anhebung der Altersgrenze für die Entfernung der Wirbelsäule befürwortete. Selbst ein Alter bis zu 30 Monaten sei als sicherer Grenzwert anzusehen.

Vorerst aber hat die Kommission 24 Monate als praxisgerechte Altersgrenze vorgeschlagen, um die höchste Sicherheitsmarge beim Schutz vor BSE zu gewährleisten. Sollte der rückläufige BSE-Trend anhalten, kann diese Grenze noch einmal angepasst werden. Es wird erwartet, dass die neue Altersgrenze positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Fleischindustrie hat und die Menge des in der EU anfallenden Abfalls an Risikomaterialien verringern wird.

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