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Gesundheitsminister Schnappauf: Augen auf beim Pilze-Sammeln

München (lme) – Angesichts eines aktuellen tragischen Vergiftungsfalls rief Gesundheitsminister Werner Schnappauf heute in München zu besonderer Sorgfalt beim Sammeln und Verarbeiten von Pilzen auf. In den letzten Tagen vergiftete sich eine dreiköpfige Familie mit den ersten Knollenblätterpilzen der Saison; die oberbayerische Familie hatte offenbar Glück und befindet sich auf dem Weg der Besserung. Schnappauf: „Beim Pilzesammeln kann man schnell die eigene Gesundheit gefährden. Deshalb darf jeder Sammler nur mitnehmen, was er eindeutig kennt. Giftige oder ungenießbare Doppelgänger der schmackhaften Pilze können bei Verzehr zu einer relativ harmlosen Magenverstimmung bis hin zur tödlichen Vergiftung führen.“ Wer auf die Suche geht, sollte sich auch über aktuelle Einstufungen informieren. In alten Pilzbüchern werden Pilze noch als essbar beschrieben, die nach systematischer Dokumentation der Giftnotrufzentralen zwischenzeitlich als giftig oder zumindest giftverdächtig einzustufen sind. Giftige Pilze in Mitteleuropa sind vor allem der grüne, der kegelhütige und der weiße Knollenblätterpilz, der Nadelholzhäubling, der orangenfuchsige und der spitzbuckelige Schleierling. Aktuelle Pilzinformationen mit Fotos unter www.toxinfo.org/pilz . In Zweifelsfällen helfen auch Pilzberatungsstellen.

Aber auch mit essbaren Pilzen kann man sich „vergiften“. Zu alte, zu lange oder falsch gelagerte Pilze können Lebensmittelvergiftungen verursachen. Denn Pilze verderben auf Grund ihres hohen Wassergehaltes und ihrer zarten Struktur leicht. Frische Pilze müssen luftig, locker und kühl gelagert werden, niemals in Plastikbeuteln oder Dosen. Das gilt fürs Sammeln wie Aufbewahren gleichermaßen. Rohe Speisepilze sind im Allgemeinen giftig. Nur der Zuchtchampignon, der Steinpilz und einige wenige Arten sind roh genießbar. Gesundheitsexperten empfehlen, nicht mehr als 250 Gramm Wildpilze pro Woche zu essen. Denn Wildpilze nehmen Schwermetalle wie Cadmium, Blei und Quecksilber und radioaktives Cäsium aus dem Boden auf.

Aus Gründen des Naturschutzes dürfen Schnappauf zufolge Pilze nur in normalen Mengen geerntet werden. Das gewerbliche Sammeln bedarf einer behördlichen Erlaubnis des örtlichen Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt. Beim Sammeln sollte man die Fruchtkörper abschneiden oder aus dem Boden herausdrehen, um das Wurzel-Myzel nicht zu beschädigen. „Pilze sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wald und müssen sich weitervermehren können“, betonte Schnappauf. Auch die für den Menschen giftigen Pilze sind für Wald und Wiese wichtig und dürfen nicht einfach zertreten werden.

Sechs Maßnahmen bei Pilzvergiftung:

1. Gehen Sie unverzüglich zum Arzt oder rufen Sie sofort die Giftinformationszentralen an: 089/19240 bzw. 0911/3982451 2. Unterlassen Sie voreilige Therapien durch Laien! 3. Provozieren Sie keinesfalls Erbrechen. Das ist eine ärztliche Maßnahme. 4. Heben Sie Pilzreste oder Erbrochenes auf. Diese sind für die Giftbestimmung unerlässlich. 5. Alle, die das Pilzgericht gegessen haben, sollten den Arzt kontaktieren, auch wenn noch keine Symptome aufgetreten sind. 6. Trinken Sie keine Milch. Milch begünstigt die Giftaufnahme.

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