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Schlachihofkontrollen in NRW: Zahlreiche Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung

Düsseldorf (lme) – Um Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitregelungen sowie Verdachtsmomenten auf illegale Beschäftigung nachzugehen, hat die Landesregierung in ganz Nordrhein-Westfalen vom 21. März bis zum 6. Mai 2005 alle 105 Schlachthöfe, Fleischereigroß- und Fleischzerlegebetriebe mit mehr als 50 Beschäftigten überprüfen lassen. NRW-Wirtschafts- und Arbeitsminister Harald Schartau hat heute (17.5.2005) in Düsseldorf die Abschlussbilanz dieser Kontrollen vorgelegt. „Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz haben untersucht, ob die rechtlichen Bestimmungen für Arbeitsschutz und Arbeitszeiten eingehalten werden. Dabei wurden 51 Fälle, in denen der Verdacht auf illegale Beschäftigung besteht, an die dafür zuständigen Hauptzollämter und an die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Oberfinanzdirektion Köln weitergegeben“, sagte Schartau. „Landes- und Bundesbehörden arbeiten Hand in Hand. Rechtsverletzungen werden in keiner Form geduldet.“ Mit Blick auf diejenigen Subunternehmen, bei denen der Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer besteht, begrüßte der Minister erneut den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen. „Für Lohn- und Sozialdumping darf es im vereinten Europa keinen Platz geben. Alles andere würde dem europäischen Gedanken massiv schaden.“

Die Ergebnisse der Kontrollen

· Die 105 Schlachthöfe und Fleischereigroßbetriebe beschäftigen insgesamt 14.059 Arbeitnehmer. In 53 Betrieben sind zusammen 195 Subunternehmen tätig, die ihrerseits weitere 5.953 Arbeitskräfte beschäftigen. Von diesen Unternehmen haben 32 Firmen mit ca. 1.350 Beschäftigten ihren Unternehmenssitz in Osteuropa. Darüber hinaus gibt es weitere Subunternehmen, die zwar ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, aber ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Osteuropa beschäftigen. In 51 Fällen (26%) wurden wegen des Verdachts auf illegale Beschäftigung die Hauptzollämter informiert.

· In 37% der Unternehmen stellten die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz Mängel bei der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften fest. Meist handelte es sich um geringe Verstöße (leichte Überschreitungen der täglichen Höchstarbeitszeit, mangelnde Pausenregelungen, formale Mängel). In 9 Betrieben wurden erhebliche Verstöße registriert. Dazu gehörten werktägliche Höchstarbeitszeiten von bis zu 19,5 Stunden (zulässig sind in Ausnahmefällen maximal 10 Stunden, in der Regel 8 Stunden), nicht eingehaltene Ruhezeiten sowie illegale Sonn- und Feiertagsarbeit.

· Was die Unterbringung der Beschäftigten angeht, so mieten die Subunternehmen im Bedarfsfall Wohnungen oder Häuser für ihre Mitarbeiter an oder bringen sie in Pensionen unter. Wohncontainer, wie auf Großbaustellen üblich, sind in der Fleischbranche kaum zu finden. Die Arbeitsschutzämter haben stichprobenartig 19 Unterkünfte überprüft. Drei wiesen leichte Mängel auf, weitere zwei Unterkünfte schwerwiegende Mängel (Überbelegung, bauliche und hygienische Mängel). Ein Extremfall war die Unterbringung polnischer Arbeitnehmer in einem umgebauten Schweinestall (Raumhöhe zwei Meter, keine Fenster, hohe Belegung bei mangelhafter Ausstattung).

· Im Hinblick auf die Erfüllung der Grundpflichten im Arbeitsschutz sind die Betriebe einschließlich der Subunternehmer verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zur Sicherheitssituation an den Arbeitsplätzen durchzuführen. 20% der Schlachtbetriebe sind dieser Verpflichtung gar nicht, weitere 22% nur unvollständig nachgekommen. Insgesamt ist der Arbeitsschutz in den Schlachtbetrieben aber gut organisiert. 75% der Firmen haben eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation aufgebaut. Bei den Subunternehmen ist die Lage deutlich schlechter. Hier wird nur ein Viertel der Firmen sicherheitstechnisch betreut. Lediglich 13,8% haben einen Betriebsarzt. Einige Subunternehmen profitieren jedoch von der Arbeitssicherheitsorganisation des Auftraggebers.

· Sämtliche Verstöße gegen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften werden durch die Arbeitsschutzverwaltung unterbunden und geahndet“, sagte Schartau. Die hierzu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren seien in der Mehrheit der Fälle aber noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verfahren würden Bußgelder verhängt. „Wirtschaftliche Vorteile, die den Firmen durch die Verstöße entstanden sind, werden ebenfalls abgeschöpft“, so der Minister. Den Hinweisen auf illegale Beschäftigung würden die zuständigen Hauptzollämter nachgehen.

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