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Zweites Gentechnikneuordnungsgesetz gestoppt

Berlin (lme) – Der Bundesrat hat am Freitag mit der Mehrheit der unionsgeführten Bundesländer zum Zweiten Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Änderungsbedarf sieht der Bundesrat insbesondere bei den Regelungen zum Standortregister, zur guten fachlichen Praxis beim Umgang mit bereits in Verkehr gebrachten Produkten und bei der Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. So sollen die allgemein zugänglichen Daten aus dem Standortregister soweit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Die Regelungen zur guten fachlichen Praxis sollen so ausgestaltet werden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nicht bereits aus Gründen der Vorsorge für die Koexistenz untersagt werden kann. Die Vorsorgepflichten sollen zudem auf das Erforderliche überprüft und im Hinblick auf unverhältnismäßige Maßnahmen reduziert werden. Eine Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit soll schließlich nur bei hinreichendem Verdacht einer Rechtsgutgefährdung erfolgen. Zudem sollen als besonders sicher eingestufte Mikroorganismen von dem Ãœberwachungsregime des Gentechnikgesetzes im Interesse der Deregulierung und Entbürokratisierung ausgenommen werden.

Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Drucksache 189/05 (Beschluss)

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