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Schweizer Lebensmittelrecht: Anpassung an EU-Vorschriften

(lid) – Die Schweiz will Milch und Milchprodukte weiterhin ohne wesentliche Hürden in die EU exportieren können. Bis Mitte Juli läuft die Konsultation zur Anpassung des schweizerischen Lebensmittelrechts an die neuen Hygienevorschriften der EU. Das ab 2006 wirksame EU-Hygienerecht gilt nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern auch für Drittländer, die Lebensmittel in die EU exportieren wollen. Mit der Revision des Lebensmittelrechts wollen die Bundesbehörden verhindern, dass schweizerische Ausfuhren erschwert werden, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Konkret geht es darum, bei den tierischen Lebensmitteln Gleichwertigkeit zwischen dem Landesrecht und dem EU-Recht herzustellen. Insbesondere für Milch und Milchprodukte ginge diese Äquivalenz mit den neuen Hygienevorschriften der EU sonst verloren, was einem Handelshemmnis gleichkäme und den Marktzutritt erschweren würde. Zahlreiche Bereiche der neuen EU-Verordnungen sind im schweizerischen Lebens- und Futtermittelrecht nach dem Grundsatz „from the stable to the table“ bereits geregelt. So sind Handel und Betriebe schon heute zur Selbstkontrolle verpflichtet. Auch die Anforderungen an die Sicherheit entsprechen den Normen im EU-Raum. Es gibt aber noch Lücken, die nun mit der Änderung der einschlägigen Verordnungen geschlossen werden sollen. Neu ist beispielsweise die Verpflichtung zur Rück- und Nachverfolgung von Lebensmitteln. Die für Futtermittel bereits geltende Vorschrift ermöglicht es, fehlerhafte Produkte gezielt vom Markt zu entfernen.

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