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Europäische Kommission: Knoblauchkapseln sind Nahrungsmittel

Brüssel/Berlin (lme) – Die Europäische Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Deutschland hat Knoblauchpräparate konsequent als Arzneimittel eingestuft und gefordert, dass Krankenhäuser nur von Apotheken aus derselben Stadt bzw. demselben Kreis mit Arzneimitteln beliefert werden können.

„Dies sind eindeutig Fälle, in denen durch die nationale Ãœberreglementierung unnötige Belastungen für die Wirtschaft geschaffen und somit das Wirtschaftswachstum in der EU gehemmt wird“, erklärte Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen.

Kapseln mit reinem getrocknetem Knoblauchpulver brauchen in Deutschland eine Zulassung als Arzneimittel, obwohl diese Präparate in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig als Nahrungsmittel vermarktet werden. Nach Ansicht der EU-Kommission stellt Deutschlands Praxis ein unverhältnismäßiges und unnötiges Hemmnis für den freien Warenverkehr dar und ist daher verboten.

Deutschland wird auch wegen seiner Forderung vor dem Gerichtshof verklagt, dass Krankenhäuser nur von regionalen Apotheken mit Arzneimitteln beliefert werden können und somit Apotheken aus anderen Mitgliedstaaten von vornherein ausgeschlossen werden.

Der Versuch der deutschen Bundesregierung im Herbst 2004, dieses Hemmnis zu beseitigen, erhielt nicht die notwendige Zustimmung des Bundesrates. Deshalb wird die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen, während sie gleichzeitig den Dialog mit den deutschen Behörden fortsetzt.

Der freie Warenverkehr ist eines der Grundprinzipien des Binnenmarktes. Wenn nationale Bestimmungen den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union behindern, wird der Wettbewerb auf den nationalen Märkten eingeschränkt und die Verbraucher müssen oft unnötig hohe Preise zahlen.

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