EU-Gerichtshof verhandelt über GVO-Verbot
(lid) – Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist am Donnerstag, 17. März erstmals die Nichtigkeitsklage Oberösterreichs betreffend dem GVO-Verbot verhandelt worden. Das Bundesland will keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft dulden. Das entsprechende Gesetz zum Gentechnikverbot wurde von der EU-Kommission aber abgelehnt, weil dieses gemäss Brüssel gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Oberösterreich hat daraufhin den Gerichtshof in Luxemburg angerufen. Man habe darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission in ihrer Argumentation dem Schutz der Umwelt kaum Rechnung getragen und auch mögliche Risiken des Anbaues und der Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen und der Koexistenz bisher nicht berücksichtigt habe, zitiert der Wiener Agrarpressedienst AIZ den zuständigen Agrarlandesrat Josef Stockinger und Umweltlandesrat Rudi Anschober. Beide Landesräte erklärten laut AIZ, die von ihnen in einer über drei Stunden dauernden Verhandlung vorgebrachten Argumente seien „sehr ernst genommen“ worden. Mit einem Urteil des EU-Gerichtshofs wird im Herbst dieses Jahres gerechnet. Das Land Oberösterreich hat beantragt, die Entscheidung der EU-Kommission für nichtig zu erklären.