DRV: Nulltoleranz für tierische Bestandteile in Futtermitteln nicht machbar
Bonn (aho/lme) – Am 24./25. Februar diskutieren rund 100 Verantwortliche aus der genossenschaftlichen Futterwirtschaft die Konsequenzen der EU-Agrarreform für die Tierproduktion. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der zahlreichen Änderungen des Futtermittelrechts auf die Unternehmen. Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), warnte zu Beginn der Tagung in Münster vor Wettbewerbsverzerrungen, da die Agrarreform in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wird.
Kritik äußerte Nüssel an der undifferenzierten gesetzlich vorgegebenen Nulltoleranz für tierische Bestandteile in Futtermittelkomponenten, die von der Futtermittelüberwachung eingefordert wird. „Der Gesetzgeber verkennt“, so Nüssel, „dass tierische Bestandteile auch auf natürlichem Wege über die Ackerböden Eingang in die Futterkette finden können. Deshalb ist die Nulltoleranz für tierische Bestandteile in Futtermitteln nicht praktikabel.“ Der DRV fordert daher die Politik auf, gemeinsam mit der Wirtschaft tragfähige Lösungen im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes zu entwickeln und die Gesetzgebung entsprechend anzupassen.
Umstritten ist auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts. Der DRV unterstützt das Ziel, mehr Transparenz zu schaffen und die gesetzlichen Regelungen zu vereinfachen. „Dieses wird jedoch mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht“, so Nüssel. Gleichzeitig kritisierte er die Vielzahl von Ermächtigungen und geplanten Verpflichtungen zur Offenlegung sensibler Unternehmensinformationen. Der DRV setzt sich zudem dafür ein, das nationale Verbot für den Einsatz tierischer Fette in Futtermitteln aufzuheben.
Am 1. Januar 2006 tritt die EU-Futtermittelhygiene-Verordnung in Kraft, deren vorrangiges Ziel die Gewährleistung der Futtermittelsicherheit über alle Produktionsstufen hinweg ist. Nüssel machte deutlich, dass die darin vorgesehenen finanziellen Garantien zur Deckung von Produkthaftungsrisiken auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden müssen. In enger Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft drängt der DRV darauf, dass die Unternehmen bei der Schaffung von Finanzgarantien zur Deckung von Kosten für Rückruf- und Vernichtungsaktionen nicht überfordert werden.