EU zieht im Streit um Rindfleischimporte vor die WTO
Brüssel/Berlin (lme) – Heute hat die EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) einen Antrag auf Beilegung der Handelsstreitigkeiten mit Kanada und den Vereinigten Staaten gestellt. Die EU wendet sich damit gegen die Fortsetzung der Sanktionen Kanadas und der Vereinigten Staaten auf EU-Ausfuhren, die mit dem Einfuhrverbot der EU für hormonbehandeltes Rindfleisch begründet werden. Nach Ansicht der EU sind diese Sanktionen rechtswidrig, da sie die im WTO-Streit über hormonbehandeltes Fleisch von 1998 als WTO-widrig bezeichneten Maßnahmen zurückgezogen hat. Kanada und die Vereinigten Staaten haben ihre Sanktionen aufrechterhalten, obwohl sie die Richtlinie, die von der EU angenommen wurde, um dem WTO-Urteil nachzukommen, nicht anfechten.
EU-Handelskommissar Pascal Lamy erklärte: „Es gibt keinen Grund, warum die Ausfuhren europäischer Unternehmen nach Kanada und in die Vereinigten Staaten weiterhin mit Sanktionen belegt werden sollten. Das EU-Verbot für bestimmte wachstumsfördernde Hormone trägt nun all unseren internationalen Verpflichtungen Rechnung. Wir haben neue Rechtsvorschriften erlassen, denen eine gründliche und unabhängige wissenschaftliche Risikobewertung zugrunde liegt.“ Weiterhin fügte Pascal Lamy hinzu: „Unser Vorstoß zur Aufhebung der Sanktionen zeigt, dass wir die WTO als geeignetes Forum für die Beilegung von Handelsstreitigkeiten anerkennen und nicht einseitig Sanktionen aufrechterhalten. Wenn Kanada und die Vereinigten Staaten nicht mit den EU-Maßnahmen einverstanden sind, sollten sie ihre Sanktionen aussetzen und diese offensichtliche Meinungsverschiedenheit vor die WTO bringen, wie es die EU vor kurzem im Falle der ausländischen Vertriebsgesellschaften (FSC) getan hat.“
Die EU hat das Verfahren zur Beilegung der derzeitigen Streitigkeiten durch ihren Antrag auf formelle Konsultationen mit Kanada und den Vereinigten Staaten im Rahmen des Streitbeilegungssystems der WTO eingeleitet. Für diese Konsultationen sind sechzig Tage vorgesehen. Erst danach kann der Fall vor ein Schiedsgericht gebracht werden, damit dieses eine verbindliche Entscheidung in der Streitfrage fällt. Die Sanktionen der USA und Kanadas gegenüber der EU bestehen in höheren Zöllen für bestimmte Erzeugnisse (116,8 Mio. USD bzw. 11,3 Mio. CAD). Diese Sanktionen bestehen seit Juli 1999.