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EU genehmigt Einfuhr von gentechnisch veränderten Mais NK603

Brüssel/Berlin (aho/lme) – Die Europäische Kommission genehmigte heute in Ãœbereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln die Einfuhr von Lebensmittel- und Futtermittelzusätzen, die aus dem gentechnisch veränderten Mais NK603 gewonnen werden. NK603 ist bereits mit der Richtlinie 2001/18/EG für die Einfuhr und Verwendung als Tierfuttermittel und für die industrielle Weiterverarbeitung zugelassen worden. Nun ist es erlaubt, NK603 und daraus hergestellte Produkte, wie z.B. Stärke, Öl und Maismehl, als Lebens- und Futtermittel in den Markt einzuführen. NK603 wird außerhalb der EU angebaut und geerntet. In Ãœbereinstimmung mit der EU-Rechtsetzung zur Kennzeichnungspflicht müssen gentechnisch veränderter Mais und Produkte, die diesen enthalten, als solche gekennzeichnet werden.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz: „Während meiner Amtszeit als Kommissar haben wir ein übersichtliches und strenges Verfahren für die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen, das auf eindeutigen wissenschaftlichen Gutachten basierte, eingeführt. Wir sehen jetzt, dass dieses System sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren zur Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen garantiert den Verbrauchern das, was sie gefordert haben: die Information als Entscheidungsgrundlage für die Frage, ob sie gentechnisch veränderte Produkte kaufen möchten oder nicht.“

Mais NK603 wurde gentechnisch modifiziert, um ihn widerstandfähig gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosphat zu machen, das den Anbau von Mais verbessert. Die Zulassung von NK603 zur Verwendung in Lebensmitteln tritt unverzüglich in Kraft und bleibt 10 Jahre gültig. NK603 Mais hat ein Verfahren der Sicherheitsbewertung auf Grundlage internationaler Richtlinien im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit durchlaufen.

Die EU hat eines der strengsten Sicherheitsverfahren für genetisch veränderte Organismen. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt stets auf Grundlage des jeweiligen Sachverhalts, und Zulassungsanträge, die nicht sämtliche Kriterien erfüllen, werden auch in Zukunft abgelehnt.

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