Gentechnikgesetz: FDP sieht sich durch EU-Kommission bestätigt
Berlin (lme) – Zur Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf des Gentechnikgesetzes der Bundesregierung erklärt die Gentechnikexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel HAPPACH-KASAN:
Die Stellungnahme der EU-Kommission bestätigt die Kritik der FDP-Fraktion am Gentechnikgesetz der Bundesregierung. EU-Verordnungen sind geltendes Recht. Ihre Umsetzung in nationales Recht muss daher 1 : 1 erfolgen und darf keine Verschärfungen enthalten. Brüssel hat die Stellungnahme auf der Grundlage des inzwischen überarbeiteten Gesetzentwurfs abgegeben. Da das von der Regierung eingebrachte Gesetz in den wesentlichen Teilen unverändert geblieben oder sogar verschärft worden ist, gilt die Rüge der Kommission auch für das Gesetz. Die Kommission teilt mit, dass der Entwurf die Vorschriften verschiedener Richtlinien und Verordnungen und allgemeine Grundsätze des EG-Vertrags verletzt. Sie verlangt eine Ãœberarbeitung des deutschen Gentechnik-Gesetzes, weil die EU-Verordnungen nicht korrekt umgesetzt wurden und damit versucht wurde, „durch die Hintertür“ eigene Normen einzuführen. Insbesondere wird die Haftungsregelung kritisiert, weil Landwirte für Schäden verantwortlich gemacht werden können unabhängig davon, ob sie die gute fachliche Praxis beachtet haben oder nicht. Es werde die „gesamte Last der Gewährleistung der Koexistenz dem GVO-Anbauer auferlegt“, so die EU-Kommission. Die Regierung hat bis zum 25. Oktober Zeit, das Gesetz zu überarbeiten
Die FDP-Fraktion kritisiert scharf, dass die Bundesregierung wissend um die Notwendigkeit der Notifizierung des Gesetzes durch die EU-Kommission einen nicht EU-konformen Entwurf vorgelegt hat. Dieser ist von den Koalitionsfraktionen in der Haftungsregelung weiter verschlechtert worden. Es war von Anfang an klar, dass eine Änderung des Schwellenwertes, wie sie von der rot-grünen Koalition versucht wurde, keinen Bestand haben kann, da die Verordnungen der EU Gesetzeskraft haben unabhängig davon, ob dies rot-grün passt oder nicht. Ganz offensichtlich hat in der rot-grünen Bundesregierung die Klientelpflege des grünen Koalitionspartners Priorität gegenüber der Innovationsinitiative des Bundeskanzlers. Der Bundeskanzler ist aufgefordert, dem Wort von der Innovationsinitiative Taten folgen zu lassen.
Die FDP fordert die Bundesregierung auf, einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen, der die berechtigte Kritik der EU-Kommission berücksichtigt. Für den Innovationsstandort Deutschland ist die Verwirklichung echter Koexistenz von gentechnisch veränderten mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen und die weitere Genom-Forschung mit dem Ziel, das Wissen zu mehren und bessere Sorten zu züchten, von entscheidender Bedeutung. Es darf nicht noch einmal passieren, dass – wie bei der Roten Gentechnik geschehen – Verfahren bei uns entwickelt werden, aber die Wertschöpfung im Ausland geschieht. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gelingt eher mit Innovationen im Labor denn mit hoch subventionierter Museumslandwirtschaft.