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Angebliche Heilkräfte von Noni-Saft wissenschaftlich nicht belegt

München (lme) – Die angeblichen Heilkräfte von sog. „Noni-Saft“, der hauptsächlich über das Internet zu teilweise horrenden Preisen vertrieben wird, sind wissenschaftlich nicht belegt. Darauf wies Verbraucherschutzstaatssekretärin Emilia Müller heute in München hin. Müller: „Noni-Saft ist ein Fruchtsaft wie jeder andere. Er hat nach derzeitigem Wissenstand keine besonderen gesundheitsfördernden Wirkungen. Dies sollten die Verbraucher wissen, bevor sie viel Geld für den Saft hinlegen.“

Der Saft der in Polynesien heimischen „Indischen Maulbeere“ ist unter der Bezeichnung „Noni-Saft“ derzeit vor allem über das Internet erhältlich. Teilweise werden dafür Preise bis 65 Euro für 0,75 l Saft gezahlt. Nach den Aussagen der Werbung soll er fast jede Krankheit heilen. Nicht nur gegen Allergien, sondern auch gegen Diabetes oder gar Krebs soll er angeblich helfen. Diese Versprechungen sind aber in keiner Weise wissenschaftlich untermauert. Müller: „Schon eine Studie des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU für Lebensmittel aus dem Jahr 2002 stellte fest, dass für Noni-Saft keine Erkenntnisse hinsichtlich eines besonders gesundheitsfördernden Effektes vorliegen. Eine Werbung für den Saft mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist deshalb rechtlich nicht zulässig.“

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