Keine Milch, kein Fleisch im Reisegepäck aus Drittländern
Berlin (lme/aho) – Reisende aus Nicht-EU-Ländern, so genannten Drittländern, dürfen in die EU keine Milch, kein Fleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse mitbringen, auch nicht als privaten Reiseproviant. Damit soll das Einschleppen von Tierseuchen aus Nicht-EU-Ländern verhindert werden, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) nach einer Information des Bundeslandwirtschaftsministeriums mitteilte. Dies sehen die neuen Einfuhrvorschriften der Europäischen Union für Lebensmittel tierischen Ursprungs zum persönlichen Verbrauch vor. Von dem Einfuhrverbot nicht betroffen sind Säuglingsnahrung und medizinisch erforderliche Spezialnahrung in einer Menge, die eine Person verzehren kann.
Die Einfuhrbestimmungen von Fleisch- und Milchwaren aus den Färöern, aus Grönland, Island, Lichtenstein und der Schweiz sind mit denen der EU-Mitgliedstaaten vergleichbar, generell finden hier keine Einfuhrkontrollen statt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat darauf aufmerksam gemacht, dass Reisende bei der Einreise in die EU durch Hinweisschilder auf diese neuen Regelungen aufmerksam gemacht werden müssen. Internationale Personenbeförderungsunternehmen sind verpflichtet, auf die Einfuhrregelung und die dabei geltenden Tiergesundheitsvorschriften hinzuweisen.