Falschaussagen: Greenpeace erlebt zweites „Brent Spar“
Berlin/Köln (lme) – Der Umweltschutzorganisation Greenpeace ist vom Kölner Landgericht untersagt worden, zu behaupten, dass die Molkerei Müller „Gen-Milch“ verkauft. Hierauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Pressemitteilung hin. Außerdem untersagte die 28. Zivilkammer laut DBV den Umweltschützern die Behauptung, in der Milch sei Gentechnik enthalten. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angeordnet. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, Berufung kann innerhalb eines Monats eingelegt werden.
Greenpeace hat nach Auffassung des Gerichtes suggeriert, dass die Milch von Kühen, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, gegenüber anderer Milch anders zusammengesetzt ist. Wie Wissenschafter der Bundesforschungsanstalten für Ernährung und für Landwirtschaft in Stellungnahmen festgestellt haben, führt der Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel jedoch zu keinerlei Veränderungen der Milch. Damit hat nach Ansicht des Landgerichtes die Umweltschutzorganisation Tatsachenbehauptungen aufgestellt, „die unumstrittener wissenschaftlicher Erkenntnis zuwiderlaufen und damit evident falsch sind“.
Greenpeace hatten bereits in dieser Woche mit Falschaussagen die Untersuchungen des Weihenstephaner Forschungszentrums für Milch und Lebensmittel zitiert, wonach angeblich gentechnisch veränderte Elemente in Milchproben eines hessischen Betriebes nachgewiesen worden seien. Dabei hatten die Umweltschützer unterschlagen, dass das Institut die untersuchte Milch als mit Futtermittelstaub verunreinigt bezeichnet hatte. Ebenso wurden die Aussagen der Wissenschaftler über nachfolgende Untersuchungen unterschlagen, wonach es keinerlei Übergang gentechnisch veränderter Erbsubstanz vom Futter in der Milch gebe.
Damit wurde Greenpeace zum zweiten Mal – nach dem Skandal um die Shell-Plattform Brent Spar – gerichtlich nachgewiesen, dass sie die öffentliche Diskussion mit Falschaussagen beeinflusst hat, stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) fest.
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