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Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechtes gescheitert

Berlin (aho) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die heutige Bundesratsentscheidung, im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Gentechnikrechtes eine verschuldensabhängige Haftung zu verankern, nach der Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, nur bei Verstößen gegen die gute fachliche Praxis haften. Nur damit kann nach Ansicht des DBV verhindert werden, dass Haftungsrisiken trotz Einhaltung aller Anforderungen der guten fachlichen Praxis auf dem Rücken derjenigen Landwirte ausgetragen werden, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Der vom Bundesrat geforderte Ausgleichsfonds zur Deckung von Risiken aus unbeabsichtigten technischen Verunreinigungen und Auskreuzungen ist nach Meinung des DBV ebenfalls richtungsweisend für ein praktikables und für die Landwirte verlässliches Gentechnikgesetz.

Der DBV appellierte erneut an Bundestag und Bundesrat, Druck auf die EU ausüben, um endlich Rechtssicherheit durch noch ausstehende Gentechnik-Schwellenwerte für Saatgut zu schaffen. Aktuell gilt zwar eine Nulltoleranz bei Saatgut, wonach – zumindest theoretisch – kein gentechnisch verändertes Saatgut auf den Markt kommt. Widersprüchlich dazu sind aus Sicht des DBV jedoch die im letzten Jahr vom Kartellamt genehmigten „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen“, die ausdrücklich darauf hinweisen, dass das zufällige Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen nicht völlig auszuschließen ist und das gelieferte Saatgut nicht frei von jeglichen Spuren von Gentechnik sein kann.

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