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Gentechnik-Kennzeichnung ändert nichts an den Futtermitteln!

Bonn (DVT) – Die Anwendung gentechnischer Verfahren hat auf vielen Stufen der Futtermittel- und der Lebensmittelherstellung längst ihren Einzug gehalten. Darauf hat der Präsident des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT), Ulrich Niemann, heute in Bonn nochmals hingewiesen. „Die Tatsa-che, dass ab 18. April Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder daraus hergestellt wurden, gekennzeichnet werden müssen, ändert an den Futtermitteln selbst nichts, sondern macht nur sichtbar, was längst Realität ist“, so Niemann. Gentechnisch veränderte Pflanzen werden inzwischen weltweit auf rund 68 Millionen Hektar angebaut. Allein in 2003 ist die Anbaufläche nochmals um 15 Prozent gestiegen. Dabei gab es bei Mais mit einem Plus von 25 Prozent auf 15,5 Millionen Hektar den stärksten Zuwachs, gefolgt von gentechnisch verändertem Raps, dessen Anbaufläche um 20 Prozent auf 3,6 Millionen Hektar stieg. Bei Sojabohnen handelt es sich bereits bei mehr als der Hälfte der Weltproduktion (55 Prozent) um gentechnisch veränderte Pflanzen. Da in Europa seit jeher eine Unterversorgung mit eiweißhaltigen Futtermitteln besteht, muss pflanzliches Eiweiß aus Drittländern importiert werden. Wichtige Eiweißträger für den Futtermittelsektor sind Sojaschrot, Rapsschrot sowie Maiskleberfutter und Maiskeimschrot als Nebenprodukte der Maisverarbeitung. Angesichts der geschilderten Anbausituation und der Tatsache, dass das Erntegut in den Ursprungsländern nur in Ausnahmefällen getrennt erfasst und verschifft werde, gehe er davon aus, so Niemann, dass insbesondere Sojaschrot – egal ob es nun im Rahmen der Mischfutterherstellung weiter verarbeitet oder als Einzelkomponente direkt in der Landwirtschaft verfüttert werde – ab 18. April fast ausnahmslos gekennzeichnet werde. Vor diesem Hintergrund warnte Niemann auch vor der Abgabe von „Garantieerklärungen “, die eine „Gentechnikfreiheit“ zusichern sollen. Es sei gleichermassen unseriös, solche Erklärungen abzugeben wie sie einzufordern.

„Der Verbraucher versteht unter „Gentechnik-Freiheit“ in der Regel, dass ein Produkt nie mit Gentechnik in Berührung gekommen sei und keinerlei Spuren gentechnischer Bestandteile aufweist“, führte der DVT-Präsident aus. Angesichts der Tatsache, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen weltweit jedoch bereits Fakt sei und es beispielweise durch Pollenflug, bei der Ernte, aber auch auf Transportwegen und bei der Lagerung immer zu Vermischungen kommen könne, sei eine absolute Gentechnikfreiheit heute nicht mehr zu garantieren. Auch der Gesetzgeber trage dieser Tatsache Rechnung, indem er anerkenne, dass GVO-Bestandteile bis zu einer Höhe von 0,9 Prozent technisch unvermeidbar und zufällig sein könnten und entsprechende Produkte damit nicht gekennzeichnet werden müssten. Erheblichen Klärungsbedarf sieht Niemann hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe, die heute fast ausnahmslos mit Hilfe gentechnisch veränderter Verfahren hergestellt würden. Hier sei vier Wochen vor Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht auf Brüsseler Ebene noch immer unklar, welche Produkte unter die Kennzeichnungsregelung fielen und welche nicht. „Dies ist für uns ein untragbarer Zustand, da wir jetzt die Vorbereitungen für die Kennzeichnung treffen müssen“, sagte Niemann. „Solange hier noch Unklarheiten bestehen, können wir unseren Mitgliedsunternehmen eigentlich nur raten, alles zu kennzeichnen“. Der DVT-Präsident bekräftigte in dem Zusammenhang nochmals, dass die Mischfutterindustrie dem Einsatz der Grünen Gentechnik grundsätzlich neutral gegenüber stehe. Letztlich würden Angebot und Nachfrage den Markt bestimmen. Er sei jedoch realistisch genug, zu sehen, dass sich die Gentechnik weltweit auf dem Vormarsch befinde und sich die Anbauverhältnisse wohl kaum „zurückdrehen“ liessen.

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