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In jeder dritten Lebensmittelprobe gentechnisch veränderte Bestandteile

Stuttgart (lme) – Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg am Donnerstag (19. Februar) mitteilt, liegen aktuelle Untersuchungsergebnisse zur Gentechnik in Lebensmitteln vor. Dabei wiesen 80 von insgesamt 253 untersuchten Lebensmittelproben (32 Prozent) gentechnisch veränderte (gv) Bestandteile, in den meisten Fällen nur in geringen Spuren, auf. Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung wurden im Jahr 2003 hauptsächlich Erzeugnisse mit Zutaten aus Mais und Soja – den weltweit am häufigsten angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen – untersucht. Die Untersuchungen wurden im baden-württembergischen Zentrallabor zum Nachweis gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg durchgeführt.

Bei Mais enthielten 34 von 112 Proben gv-Bestandteile, das sind zirka 30 Prozent. Bei rund 94 Prozent dieser positiven Befunde -32 Proben- handelte es sich nur um Spurenverunreinigungen von unter 0,1 Prozent. Solche geringen Verunreinigungen werden derzeit allgemein als technisch unvermeidbar und zufällig angesehen. Auch der höchste gemessene Wert von 0,96 Prozent gv-Mais lag noch unter dem im Jahre 2003 gültigen Kennzeichnungsschwellenwert von einem Prozent.

Bei Sojaprodukten nahm die Zahl kennzeichnungspflichtiger Proben mit Anteilen über einem Prozent gv-Soja zu. 43 von 125 Proben enthielten gv-Bestandteile. Verschiedene Trockensuppenerzeugnisse türkischer oder russischer Herkunft enthielten als Zutat Sojaeiweiß, welches fast ausschließlich aus gv-Soja hergestellt war. Diese Erzeugnisse mit den hohen gv-Soja-Anteilen sind nicht in den großen Supermärkten, sondern eher in den türkischen und russischen Einzelhandelsgeschäften zu finden.

Im Rahmen des baden-württembergischen Öko-Monitoring-Programms wurden konventionelle und ökologische Soja- und Maisprodukte gezielt miteinander verglichen. Bei Maiserzeugnissen waren sowohl bei konventioneller Ware als auch bei Öko-Produkten nur geringfügige Verunreinigungen festzustellen. Bei konventioneller Ware waren 22 von 78 Proben positiv, bei Öko-Produkten neun von 31 Proben. Bei Sojaprodukten war der Anteil an gv-haltigen Waren im Bio-Bereich verglichen mit konventioneller Ware deutlich geringer. Im konventionellen Bereich waren 38 von 71 Proben positiv, im Bio-Bereich dreizehn von 55. Insgesamt lagen alle Befunde bei 0,1 Prozent gv-Anteil oder darunter. Allerdings haben sich auch die Tendenzen aus den Vorjahren bestätigt, wonach sowohl bei Soja als auch bei Mais nicht mehr von einer absoluten Abwesenheit gentechnischer Verunreinigungen in Öko- und Bio-Produkten ausgegangen werden kann. Bei Soja war es zirka ein Viertel, bei Mais knapp ein Drittel der Proben, bei denen Spuren gentechnisch veränderter Bestandteile festgestellt wurden.

In Rapshonig deutscher Herkunft waren gentechnische Veränderungen nicht nachweisbar. Erhebliche Anteile an gv-Raps, 30 Prozent und mehr wurden bei kanadischen Rapshonigen in der Erbsubstanz des im Honig enthaltenen Rapspollens nachgewiesen. Angesichts der Anbausituation in Kanada – auf mehr als 40 Prozent der Rapsanbauflächen wachsen gentechnisch veränderte Sorten – waren diese Untersuchungsergebnisse bei kanadischen Rapshonigen nicht überraschend. Für die rechtliche Bewertung und Kennzeichnung dieser Produkte wurden bisher weder von der EU noch von der Bundesregierung rechtlich verbindliche Regelungen getroffen.

Spätestens ab April 2004 gelten die neugefassten strengeren Kennzeichnungsregelungen der EU für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Diese gewährleisten mehr Transparenz für Verbraucher und erfordern einen erhöhten Überwachungsaufwand. Der Kennzeichnungsschwellenwert für gv-Anteile wird auf 0,9 Prozent gesenkt. Neu ist die Kennzeichnungspflicht für Produkte, die aus gv-Organismen hergestellt sind, jedoch keine gv Bestandteile (DNA, Protein) mehr enthalten, wie zum Beispiel Soja- oder Rapsöl, Maisstärke oder Glucosesirup aus Maisstärke. Eine analytische Überprüfung ist bei diesen Produkten nicht möglich. Diese Erzeugnisse beziehungsweise Zutaten lassen sich nur an Hand der verwendeten Rohstoffe Sojabohnen oder Maiskörner beim Hersteller überprüfen. Wenn auch dies nicht möglich ist, muss die Kontrolle anhand der vorhandenen Dokumente und Zertifikate erfolgen. Dazu wurden neue Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit erlassen. Auf allen Handelsstufen muss dann schriftlich mitgeteilt werden, ob gv-Organismen vorhanden sind oder die Herstellung aus gv-Organismen erfolgte.

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