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Kontrollprogramm zu Rückständen in Obst, Salat und Trauben

Stuttgart (lme) – Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (16. Januar) mitteilt, liegen weitere Ergebnisse aus dem aktuellen Sonderprogramm der baden-württembergische Lebensmittelüberwachung zu Pflanzenschutzmitteln vor. Mit diesem dichten Kontrollprogramm werden fortwährend Saisonlebensmittel auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überprüft. Ãœber die Ergebnisse aus diesem Programm berichtet das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum regelmäßig. Zuletzt informierte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mit der Pressemitteilung Nr. 287/2003 am 20. Oktober 2003 über Ergebnisse aus diesem Sonderkontrollprogramm. Untersucht werde dabei, ob Verstöße gegen die deutsche Rückstandshöchstmengen-Verordnung vorlägen. Diese Vorschrift dient dem vorsorgenden Gesundheitsschutz. Eine Ãœberschreitung der Höchstmengen war jedoch in den bisher vorliegenden Fällen mit keiner konkreten Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher verbunden. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat mit einem weiteren umfassenden Kontrollprogramm bei Äpfeln, Keltertrauben und Traubenmost, Zitrusfrüchten und Salat insgesamt 333 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. Sehr günstig sieht die Rückstandssituation bei Äpfeln aus. Von 43 untersuchten Proben, musste nur eine Probe aus Frankreich aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung beanstandet werden. 14 mal wurden dabei Äpfel aus Baden-Württemberg beprobt. Deutlich ungünstiger stellt sich die Rückstandssituation bei Salaten dar. Zirka 20 Prozent der untersuchten Proben mussten aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet werden. Besonders auffällig war die hohe Beanstandungsquote bei Kopfsalaten. Bei elf der 37 untersuchten Proben war die Höchstmenge überschritten. Auffällig hierbei war, dass es bei fast jeder Salatprobe ein anderer Wirkstoff war, der über der Höchstmenge lag. Häufige Beanstandungen mussten auch bei Lollo rosso, Rucola und Eisbergsalat ausgesprochen werden. Hier waren bei zehn der 33 untersuchten Proben Höchstmengenüberschreitungen festzustellen. Günstiger war die Situation bei den Saisonprodukten. Beim Feldsalat lagen vier von 26 Proben über der Höchstmenge. Bei den acht untersuchten Endivienproben kam es zu keiner Höchstmengenüberschreitung an Pflanzenschutzmittelrückständen.

94 Proben von Keltertrauben, Traubenmost und Traubenmaischen aus der Ernte 2003 wurden auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Dabei wurde in elf Proben der Wirkstoff Dimethoat nachgewiesen, wobei nur in einer Probe eine Höchstmengenüberschreitung festgestellt wurde. Dimethoat wird bei einer Vielzahl von Pflanzen zulässigerweise angewendet. Zur Zeit sind jedoch keine Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, für eine Anwendung bei Keltertrauben zugelassen. Darüber hinaus konnten geringe Mengen an Fungiziden bei Keltertrauben, Traubenmost und Traubenmaischen bei zwei von 19 Proben aus Bioanbau nachgewiesen werden. Bei einer dieser beiden Proben wurde das nachgewiesene Pflanzenschutzmittel eventuell gar nicht angewandt. Der minimale Gehalt in der Nähe der Nachweisgrenze könnte auch die Folge einer Abdrift sein. 79 Proben Zitrusfrüchte (Clementine, Grapefruit, Kumquat, Limette, Mandarine, Mineola, Orange, Pomelo, Satsuma, Zitrone), davon 66 Proben aus konventionellem und 13 aus ökologischem Anbau, wurden ebenfalls auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Bei Zitrusfrüchten aus konventionellem Anbau lag die Beanstandungsrate bei 14 Prozent, während die Situation bei Zitrusfrüchten aus ökologischem Anbau deutlich besser aussah. Hier wurde nur bei einer Probe eine Höchstmengenüberschreitung nachgewiesen.

Zusatzinformation des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum:

Bei den Beanstandungen handelt es sich um Verstöße gegen die deutsche Rückstandshöchstmengen-Verordnung. Diese Vorschrift dient dem vorsorgenden Gesundheitsschutz, eine Überschreitung der Höchstmengen war in den vorliegenden Fällen mit keiner konkreten Gesundheitsgefährdung verbunden. Trotzdem werden solche Beanstandungen von den Behörden ernst genommen und die Handelsketten und Importeure zu verstärkter Sorgfalt und zu Eigenkontrollen aufgefordert. Darüber hinaus werden die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden des Landes, die Landratsämter, angewiesen, zukünftig die höher belasteten Erzeugnisse verstärkt zu kontrollieren. Bei Verstößen können die Landratsämter Bußgelder verhängen und Auflagen zu verstärkter Eigenkontrolle verfügen. In schweren Fällen erfolgen Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Die Ursachen der Höchstmengenüberschreitungen sind vielfältig. Zum Teil wird von den Erzeugern gegen die gute fachliche Praxis verstoßen, indem beispielsweise das Mittel falsch dosiert wird oder die bei der Zulassung festgelegten Wartezeiten nicht eingehalten werden. Darüber hinaus ergeben sich Höchstmengenüberschreitungen, weil der Bereich der Pflanzenschutzmittel in der EU noch nicht vollständig harmonisiert ist. In Deutschland bestehen für Mittel, die hier nicht zugelassen sind, oft Nulltoleranzen, während in anderen Mitgliedstaaten höhere Grenzwerte gelten. Baden-Württemberg drängt deshalb darauf, dass eine europaweite Harmonisierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt. Entsprechende Bundesratsinitiativen Baden-Württembergs haben noch nicht die gewünschten Fortschritte erbracht.

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