Lebensmittelwarnung: Vorsicht beim Verzehr von asiatischen Geleebonbons
Mainz (lme) – Das Umweltministerium rät zur Vorsicht beim Verzehr von asiatischen Geleebonbons, die den verbotenen Zusatzstoff E 425 enthalten. Beim Verzehr droht Gefahr durch Ersticken. Bereits vor zwei Jahren war vor den gallertartigen, sehr festen Süßigkeiten gewarnt worden. Jetzt hat die rheinland-pfälzische Lebensmittelkontrolle erneut solche Bonbons in einem Asienladen gefunden. Sie tragen die Bezeichnung „Lychee Jelly Cup Lychees Coconut-Jellys“ („Lychee Nata Coco in Becher“). Die 300-Gramm-Packung ist in einem Plastikbecher mit aufgedruckten Längsstreifen und aufgeschweißtem Foliendeckel verpackt; hergestellt wurden die Bonbons in Taiwan von „Rolin Ensured Business LTD. Taipe Taiwan“. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 8. 9.2004.
Der Zusatzstoff E 425 wird auch als „Glucomannan“, „Konjak“, „Konjakgummi“ oder „Konuyaku“ bezeichnet. Bei dem gefundenen Produkt wird im englischsprachigen Zutatenverzeichnis die Bezeichnung „Konnyaku“ verwendet; im deutschsprachigen wird der Stoff nicht erwähnt.
Insbesondere Kinder sind gefährdet, da die Bonbons aufgrund ihrer Größe und Konsistenz am Gaumen oder im Hals stecken bleiben und so zum Erstickungstod führen können. In Kanada, den USA, Australien und Asien ist es in der Vergangenheit zu solchen Unglücksfällen gekommen.