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LAVES: Lebensmittelwirtschaft muß Eigenkontrollen verbessern

Oldenburg (lme/aho) – Das Niedersächsische Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz (LAVES) fordert die Lebensmittelwirtschaft, die Eigenkontrollen weiter zu verbessern. Das LAVES betont in diesem Zusammenhang, daß die Lebensmittelhersteller gesetzlich dazu verpflichtet sind, sicherzustellen, dass nur solche Lebensmittel zum Verbraucher gelangen, die gesundheitlich unbedenklich sind. Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz belegen, dass dieser Verpflichtung nicht immer ausreichend nachgekommen wird.

Beispiele, die das laut LAVES belegen: In Weser-Ems – wegen seiner hohen Viehdichte auch Fleischtopf Deutschlands genannt – finden seit 1997 flächendeckend in allen EU-Schlacht- und Zerlegebetrieben Hygieneuntersuchungen statt; gestützt durch den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Kontrolle bei Rot- und Geflügelfleisch ergab: Bei Schlacht- und Zerlegeprodukten von Schweinen und Rindern gab es teilweise bei der Hälfte der Proben Auffälligkeiten. Und auch die regelmäßig stattfindende Probenentnahme von Lebensmitteln (Stand: Dezember 2003) durch das LAVES zeigt, dass es Beanstandungen gibt. 84 von 26.643 Proben wurden als „gesundheitsgefährdend oder – schädlich“ eingestuft. Der überwiegende Teil (72 Proben) stammt aus dem Fleischbereich. Jeweils drei Proben stammen aus den Bereichen „Fische“, sowie „Tee“, eine Probe stammt aus dem Bereich „Obst und Gemüse.“ Bei 1878 Proben gab es Kennzeichnungsmängel. Beanstandungen gab es vor allem bei den Produkten im Bereich Fleisch, Wild und Geflügel. Die hohe Zahl der Beanstandungen aus dem Fleisch-Bereich lässt sich laut LAVES auch damit erklären, dass es hier detaillierte, gesetzliche Regelungen über z. B. Grenzwertüberschreitungen gibt – die bei Eier-, Milch oder Fischprodukten zur Zeit noch fehlen. Zudem untermauern auch die sogenannten Lebensmittelskandale des Jahres 2003, dass offensichtlich nicht auf eine staatliche Kontrolle der Ãœberwachungssysteme der Wirtschaft verzichtet werden kann. Beispielhaft können hier die jüngsten Fälle „Babynahrung“ (November 2003) sowie „Lasalocid“ (Dezember 2003) genannt werden.

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