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Wieder einfrieren im Prinzip möglich

Köln (lme) – „Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“ heißt es auf den Tiefkühlpackungen der EU-Staaten in den jeweiligen Landessprachen. Mit diesem Hinweis will der Gesetzgeber auf Nummer sicher gehen: Die Verbraucher sollen immer nur so viele Lebensmittel aus dem Gefriergerät nehmen, wie sie tatsächlich auf einmal auch verbrauchen. Die Vorsichtsmaßnahme soll verhindern, dass aufgetaute Produkte eventuell bei Raumtemperatur zu lange aufgehoben werden. Falls Speisen aus der Tiefkühlung doch einmal übrig bleiben, ist das wieder Einfrieren nach Ansicht des Deutschen Tiefkühlinstitutes (dti) grundsätzlich möglich. Dies gilt vor allem für gegarte oder hoch erhitzte Speisen. Auch Lebensmittel, die lediglich aufgetaut werden müssen – wie Brötchen und Gemüse – können im Prinzip wieder zurück ins Tiefkühlfach. Das Entscheidende beim wieder Einfrieren ist, dass die Produkte so schnell wie möglich wieder ins Gefriergerät zurückkommen. Das dti empfiehlt: Lebensmittel rasch abkühlen, gut verpacken, beschriften mit dem Hinweis „wieder eingefroren“ sowie dem aktuellen Datum und danach das Produkt unmittelbar wieder tiefkühlen. Sofortiges wieder Einfrieren ist hygienisch besser als längeres Aufbewahren von Lebensmitteln im Kühlschrank bei Plustemperaturen, so lautet einhellig die Meinung der Wissenschaftler. Denn bei den tiefkalten Temperaturen im Gefriergerät sind alle Mikroorganismen zum Winterschlaf gezwungen. Dennoch: Nur wer seinen Hunger richtig einschätzt und die entsprechende Portion tiefgekühlter Lebensmittel gleich nach der Zubereitung genießt, erhält optimale Frische und Qualität tiefgekühlter Produkte.

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