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Vitamine und Mineralien in Maßen

Berlin/Brüssel (lme) – Vitamine, Mineralien und Kräuterauszüge sollen Lebensmitteln nur noch dann zugesetzt werden dürfen, wenn sie in Art und Menge europaweit zugelassen sind. Eine einzige Liste soll die bislang unterschiedlichen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) harmonisieren und damit den freien Warenverkehr innerhalb der EU vereinfachen. Das sieht ein Verordnungsvorschlag vor, den die Europäische Kommission heute unterbreitet hat. Neben dem beabsichtigten Gesundheitsschutz soll eine entsprechende Etikettierung die Verbraucher auch über alle Lebensmittelzusätze aufklären.

„Wenn sich Menschen dafür entscheiden, ihrer Nahrung Nährstoffe hinzuzufügen, indem sie mit Vitaminen und Mineralien angereicherte Lebensmittel wählen, sollte gewährleistet sein, dass sie sichere Erzeugnisse mit eindeutigen und korrekten Informationen auf der Etikettierung erhalten, damit das Risiko vermieden wird, dass sie eine Überdosis an Vitaminen zu sich nehmen“, erklärte David Byrne, der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz. Mit der Verordnung soll eine EU-einheitliche Liste zugelassener Vitamine und Mineralien erstellt werden. Bei anderen Lebensmittelzusätzen wie Kräuterauszüge, Proteine und Aminosäuren würde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Stoffe auf Gesundheitsrisiken untersuchen. Die Verordnung will aber nicht nur die Nährstoffe an sich zulassen, sondern auch Kriterien für ihren Mindest- und Höchstgehalt in Lebensmitteln festlegen.

Dem Vorschlag zufolge sollten frische Lebensmittel wie Gemüse und Fleisch in ihrem natürlichen Zustand belassen werden. Aufgrund der Bemühungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs dürften alkoholische Getränke ebenfalls keine Zusätze von Vitaminen und Mineralien enthalten. Der Verordnungsvorschlag der Kommission wird an den Rat der EU (Ministerrat) und das Europaparlament geleitet. Im so genannten Mitentscheidungsverfahren müssen beide Institutionen der Verordnung zustimmen, damit sie in Kraft tritt. Eine Verordnung ist ein Gesetz, das direkt in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten übernommen werden muss.

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