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Erfolg gegen den illegalen Kaviarhandel

Bern (lme) – Dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ist ein bedeutender Schlag gegen den illegalen Kaviarhandel gelungen. Insgesamt zwei Tonnen Kaviar illegalen Ursprungs im Wert von rund drei Millionen Franken konnten, nach einem mehr als zwei Jahre dauernden Verfahren, Ende Oktober von der schweizerischen CITES Vollzugsbehörde eingezogen werden. CITES ist das Ãœbereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Das rechtliche Verfahren wurde vom Bundesgericht in diesem Frühjahr bezüglich der Beschlagnahme und von der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes Ende September bezüglich der Konfiszierung im Sinne des BVET entschieden. Bevor die Kaviarsendungen aber definitiv eingezogen werden konnten, musste die Vollzugsbehörde den Ablauf aller Beschwerdefristen abwarten. Bereits im Frühjahr 2001 erfuhr das BVET, dass in Genf grosse Mengen an illegal gewonnenem Kaviar in die Schweiz eingeschleust werden sollten. Wie unverzüglich eingeleitete Abklärungen ergaben, waren die für den Import in die Schweiz bestimmten Sendungen über eine Vertriebsfirma in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Genf geschickt und dort eingelagert worden. Die mitgeführten Artenschutz-Dokumente nannten Kasachstan als Herkunftsland, beriefen sich aber gleichzeitig auf eine Ausfuhrgenehmigung der Russischen Föderation. Nachprüfungen ergaben, dass Kasachstan für diesen Kaviar nie Ausfuhrdokumente ausgestellt hatte. Das russische Dokument dagegen verwies zwar tatsächlich auf Kaviar kasachischen Ursprungs – die aufgeführten Mengen lagen aber einiges unter den in Genf eingelagerten zwei Tonnen. Zudem ergab eine Analyse der Ware selbst, dass das russische Dokument längst abgelaufen war, als der Kaviar den Störweibchen entnommen und in den Handel gebracht worden war. In der Folge beschlagnahmte die schweizerische CITES Vollzugsbehörde die gesamte sich noch im Freilager befindliche Menge. Die tatsächliche Herkunft des Kaviars ist unklar. Alle Störarten sind seit 1997 nach CITES geschützt und der Handel muss demnach streng kontrolliert werden. So ist die Ausfuhr – in der Schweiz auch die Einfuhr – bewilligungspflichtig. Die Ursprungsländer müssen zudem Fang- und Exportquoten festlegen und deren Einhaltung überwachen. Die Quoten werden dabei so angesetzt, dass trotz Kaviargewinnung die Existenz der Störbestände langfristig sicherstellt ist. Was die Bestände jedoch in höchstem Grad gefährdet, ist der illegale Fang und Handel. Mit ihrem Vorgehen hat die schweizerische CITES Vollzugsbehörde einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Kaviarhandels und damit zum Schutz des Störs geleistet.

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