Neues Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch auf den Weg gebracht
Berlin (lme/aho) – Der jetzt den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitete Entwurf des neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs soll nach dem Willen des Verbraucherschutzministeriums mehr Transparenz schaffen und die Information von Verbrauchern erleichtern. Gleichzeitig soll ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden, da Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht, die bislang getrennt waren, zusammengefasst und gleichzeitig 10 derzeit geltende Gesetze im Bereich des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts aufgehoben werden.
Die nationalen Vorschriften werden an die Vorgaben des EG-Rechts im Bereich der Lebensmittelsicherheit angepasst. Dabei ist die sogenannte EG-Basisverordung zum Lebensmittelrecht von besonderer Bedeutung, in der für die gesamte Europäische Union einheitliche Bestimmungen für die Sicherheit von Lebensmitteln festgelegt werden. Nach der Anhörung der Länder und Verbände wird der Gesetzentwurf dem Bundeskabinett Anfang 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt und danach in den parlamentarischen Gremien beraten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2005 zeitgleich mit den wesentlichen Bestimmungen des EG-Rechts zur Lebensmittelsicherheit in Kraft treten.