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Neue EU-Richlinie zu hormonbehandeltem Rindfleisch

Brüssel (lme/aho) – Nach dem Inkrafttreten einer neuen EU-Richtlinie über das Verbot der Verwendung von Hormonen wird die Europäische Kommission jetzt die USA und Kanada ersuchen, ihre Handelssanktionen aufzuheben. In der neuen Richtlinie wurden die in der WTO-Entscheidung ausgesprochenen Empfehlungen zum EU-Verbot der Verabreichung von Hormonen zur Wachstumsförderung bei Rindern umgesetzt. In dieser WTO-Entscheidung war beanstandet worden, dass das Verbot nicht auf einer wissenschaftlichen Bewertung der Risiken in Verbindung mit dem Verzehr von Fleisch beruhte. Nach der Entscheidung des WTO-Berufungsgremiums im Jahr 1998 nahm die Europäische Union eine umfassende und eingehende Bewertung des verfügbaren wissenschaftlichen Beweismaterials vor, auf deren Grundlage der Rat und das Europäische Parlament dann die neue Richtlinie annahmen. Der für Handel zuständige EU-Kommissar Pascal Lamy erklärte: „Der heutige Schritt zeigt, dass wir unsere WTO-Verpflichtungen in jeder Hinsicht ernst nehmen und erfüllen. Diese neuen Gemeinschaftsvorschriften sind das Ergebnis intensivster Arbeit. Heute fordern wird die Vereinigten Staaten und Kanada auf, ihre Handelssanktionen gegenüber der Europäischen Union aufzuheben.“ David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, fügte hinzu: „Die Europäische Union hat eine umfassende Risikobewertung vorgenommen, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, und hat damit ihre internationalen Verpflichtungen erfüllt. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher steht im Mittelpunkt unseres Ansatzes im Bereich der Lebensmittelsicherheit, bei dem wir uns auf unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse stützen.“ Die Richtlinie 2003/74/EG zur Umsetzung der WTO-Entscheidung trat am 14 Oktober 2003 in Kraft, und die EU-Mitgliedstaaten müssen sie binnen zwölf Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Die Sanktionen der USA und Kanadas gegenüber der EU bestehen in höheren Zöllen für bestimmte Erzeugnisse (116,8 Mio. USD bzw. 11,3 Mio. CDN$). Die Sanktionen bestehen seit Juli 1999. Die Europäische Union wird jetzt bei der WTO die erforderlichen Verfahren einleiten, um eine Aufhebung der Handelssanktionen zu bewirken. Sie wird die USA und Kanada über die Annahme der neuen Gemeinschaftsvorschriften unterrichten. Die Richtlinie wird ebenfalls dem WTO-Streitbeilegungsgremium notifiziert.

Hintergrund

Am 16.Januar 1998 legte das WTO-Berufungsgremium einen Bericht vor, in dem der Europäischen Union vorgeworfen wurde, dass sich ihr Verwendungsverbot für bestimmte Hormone zur Wachstumsförderung nicht, wie im Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) vorgeschrieben, auf einer Risikobewertung beruhe. Insbesondere stellte das Berufungsgremium fest, dass das von der Europäischen Union verwendete wissenschaftliche Beweismaterial zu allgemein sei, da nicht spezifisch auf die Risiken von Hormonrückständen in Fleischerzeugnissen eingegangen worden sei. Im Anschluss an diese Entscheidung prüfte die Europäische Union die verfügbaren wissenschaftlichen Daten und holte neue Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit infolge von Hormonrückständen in Fleischerzeugnisse ein. 1999 kam der Wissenschaftliche Ausschuss für Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit (SCVMPH) in Bezug auf 17-Beta-Östradiol zu dem Schluss, dass diese Hormonsubstanz als karzinogen anzusehen ist. Für die anderen fünf vom Verwendungsverbot betroffenen Hormone (Testosteron, Progesteron, Trenbolonacetat, Zeranol und Melengestrolacetat) stellte der SCVMPH fest, dass anhand der derzeitigen Erkenntnisse eine quantitative Abschätzung des Risikos für die Verbraucher nicht möglich sei. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse legte die Kommission im Jahr 2000 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 96/22/EG des Rates über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von Beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung vor. Am 22. Juli 2003 nahm der Rat die Änderungen des Europäischen Parlaments aus zweiter Lesung an. Die neue Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 96/22/EG bestätigt das Verbot der Verwendung wachstumsfördernder Stoffe mit hormonaler Wirkung in der tierischen Erzeugung. Darüber hinaus wurden mit der neuen Richtlinie die Bedingungen, unter denen 17-Beta-Östradiol Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zu anderen Zwecken als der Wachstumsförderung verabreicht werden dürfen, erheblich eingeschränkt. In nur drei Fällen ist die Verabreichung dieser Hormonsubstanz für eine begrenzte Zeit und unter strenger veterinärmedizinischer Kontrolle noch zulässig: Behandlung (im Interesse der Tiergesundheit) von Fötusmazeration oder -mumifizierung beim Rind, Pyometra beim Rind und Brunstinduktion bei Rind, Pferd, Schaf oder Ziege. Letztere Verwendung ist nur noch bis September 2006 gestattet. Was die fünf anderen Hormone anbetrifft, so bleibt es in der geänderten Richtlinie bei dem vorläufigen Verbot, bis die Gemeinschaft über umfassendere wissenschaftliche Informationen verfügt, um den derzeitigen Kenntnisstand zu diesen Hormonsubstanzen zu klären. Die Kommission wird neue, verfügbare wissenschaftliche Daten zu diesem Bereich regelmäßig auswerten.

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