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Nicht zugelassener Farbstoff in Lebensmitteln

München (lme) – In diesem Sommer wurde nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz der nicht zugelassene Farbstoff Sudan I in Frankreich in Chilischotenprodukten nachgewiesen, welche ursprünglich aus Indien stammten. Sudan I ist ein Farbstoff, der für eine Verwendung in Lebensmitteln nicht zugelassen ist und somit in Lebensmitteln nicht enthalten sein darf. Bei vorübergehendem Verzehr solcher Erzeugnisse ist nach heutigem Erkenntnisstand kaum mit einer gesundheitlichen Gefährdung des Menschen zu rechnen; über die Folgen länger dauernden Verzehrs liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Im Rahmen ihrer Untersuchungstätigkeit haben das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie andere Untersuchungsämter in verschiedenen Erzeugnissen, die Chili- oder Paprikapulver oder Chili- oder Paprikagewürzmischungen enthalten, Sudan I nachgewiesen. Soweit betroffene Firmen die Öffentlichkeit nicht bereits selbst informiert haben, teilt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz mit, dass in folgenden Produkten der Farbstoff Sudan I nachgewiesen werden konnte: 1. „Chilies gemahlen, Spanischer Pfeffer gemahlen“, Mindesthaltbarkeitsdatum 09.2004, Hersteller: Original Produkt B.V. Postbus 21, 3244 ZG, Nieuwe-Tonge, Niederlande 2. „Grill-Gewürzzubereitung“, Mindesthaltbarkeitsdatum MAR 2005, Hersteller: TRS Wholesale Co.Ltd. Southall Middlesex, England 3. „edelsüßes Paprikapulver „TATLI TOZ BIBER“ Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2005; Hersteller: KAR GmbH, 97737 Gemünden-Wernfeld 4. „edelsüßes Paprikapulver „TATLI TOZ BIBER“ Mindesthaltbarkeitsdatum 1.12.2004, Hersteller: Fa. HIRA FEINKOST, 97753 Karlstadt

Im Hinblick auf die genannten Erzeugnisse haben die zuständigen Behörden dafür gesorgt, dass die Ware aus dem Handel genommen wird.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird die Untersuchungen auf den nicht zugelassenen Farbstoff Sudan I im Rahmen eines Schwerpunktprogramms bei vergleichbaren Erzeugnissen (z. B. Fertigsaucen und Gewürzmischungen) fortsetzen.

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