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ZZF fordert Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz

(ZZF) – Auf der Interzoo, der vom 9. bis 12. Mai 2002 in Nürnberg stattfindenden weltgrößten Fachmesse für Heimtierbedarf, hat sich der Präsident des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) Klaus Oechsner für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ausgesprochen: „In unserem Tierschutzgesetz sind Grundsätze formuliert, die dem ethischen Tierschutz gerecht werden, aber leider werden diese an vielen Stellen nur unzureichend umgesetzt, da der Gesetzesvollzug mangelhaft ist. Wir fordern deshalb die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz.“

Mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz im deutschen Grundgesetz würden die staatlichen Organe stärker dem ethischen Tierschutz verpflichtet und in der Folge Vollzugsdefizite bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden abgebaut. Außerdem könne der Tierschutz in der Gesetzesanwendung endlich anderen, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern, wie etwa der Forschungs- und Wissen- schaftsfreiheit, Kunst und Religion, gleichrangig gegenübergestellt werden.

Tierschutzwidrige Tierhaltung auf Börsen

Eine nicht ausreichende Umsetzung des deutschen Tierschutzgesetzes im Bereich des Handels mit Heimtieren stellt der ZZF im Umgang mit Qualzuchten und vor allem mit den sogenannten Tierbörsen fest. Nach Angaben des Verbandes entsprechen die Transport- und Haltungsbedingungen der Tiere auf diesen Verkaufsveranstaltungen häufig nicht den tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen.

So wurden im März 2002 auf einer Reptilienbörse in Offenbach dehydrierte und rachitische Echsen in kleinen Plastikschalen präsentiert. Ein anderer Aussteller hielt mehrere hundert Mäuse und Ratten handlich verpackt und ohne Rückzugsmöglichkeiten in kleinen Boxen. Die Ausstellungshallen waren nicht angemessen klimatisiert, die Tiere durften von den Besuchern angefaßt werden, und eine Beratung fand aufgrund der Menschenmassen, insgesamt rund 2000 Besucher, kaum statt.

„Legt man die dem Zoofachhandel richtigerweise abverlangten Vorgaben zu Behältergröße, Wärme und Beleuchtung zugrunde, wurde die Mehrheit der Tiere in Offenbach nicht artgerecht gehalten“, resümmiert Jörg Turk, stellvertretender ZZF-Geschäftsführer und einer der vom Veterinäramt beauftragten Kontrolleure der Börse.

Laut Tierschutzgesetz sind Börsen genehmigungspflichtig. Einen Sach- und Fachkundenachweis im Umgang mit Tieren, wie er von Zoofachhändlern verlangt wird, müssen die Veranstalter jedoch nicht vorweisen. Auch die Aussteller besitzen meist keinen Sachkundenachweis und oft auch keine artenschutz- rechtlichen Nachweisbücher.

Die Kontrolle der Tierbörsen obliegt den zuständigen Veterinärämtern. Allerdings finden die Veranstaltungen in der Regel an Wochenenden statt, wenn die Amtsstuben nicht besetzt sind. Darüber hinaus werden sie aufgrund ihrer Größenordnung unkontrollierbar, und es gibt Beispiele für tätliche Angriffe auf Kontrolleure. Der ZZF hält es daher für dringend erforderlich, die personelle Ausstattung der staatlichen Stellen zu verbessern und eine Börsenordnung einzuführen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren gewährleistet.

Qualzucht widerspricht dem Tierschutzgesetz

Ebenso vermißt der ZZF die konsequente Umsetzung des deutschen Tierschutz- gesetzes im Umgang mit Qualzuchten. Das 1986 ins Tierschutzgesetz eingefügte Verbot von Qualzuchten stieß bei Tierschutzverbänden und dem Zoofachhandel auf eine positive Resonanz. So legten die ZZF-Mitglieder bereits 1991 in ihren Heidelberger Beschlüssen fest, daß „Formen einer Tierart, die aufgrund züchterischer oder chirurgischer Maßnahmen so verändert sind, daß sie zu artüblichem Verhalten nicht mehr in der Lage sind“, für die Heimtierhaltung ungeeignet und damit vom Handel auszuschließen sind.

Das Verbraucherschutzministerium, das frühere Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, veröffentlichte im Juni 1999 ein Gutachten, in dem Qualzuchtmerkmale einzelner Rassen und Arten beschrieben sind. Die hier genannten Qualzuchtformen, wie beispielsweise Tanzmäuse, Gestalts- und Haubenkanarien, hat der ZZF auch auf seine Rote-Liste über ungeeignete Heimtiere gesetzt.

Leider verzichten viele Züchterverbände bis heute nicht auf tierschutzwidrige Rassestandards und auf entsprechende Zucht-Wettbewerbe.

Langen, 10. Mai 2002 / pma 0302

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