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Landeshauptstadt Magdeburg: Leinenzwang für Hunde wird ausgedehnt

Magdeburg. Nach nochmaliger Überarbeitung durch die Verwaltung stehen die Grünanlagensatzung und die neue Gefahrenabwehrverordnung (Stadtordnung) am 16. Mai im Stadtrat zur Abstimmung. Derzeit werden beide Satzungen erneut in den Ausschüssen beraten.

Das Neue: Beide Satzungen regeln u.a. den grundsätzlichen Leinenzwang für Hunde in den städtischen Grünanlagen. Auf öffentlichen Straßen herrscht auch bislang schon Leinenzwang. Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hatte den 1. Entwurf beider Satzungen Ende Februar zurück gezogen, um zunächst weitere Hundeauslaufwiesen einzurichten, damit Hundehalter an möglichst vielen Stellen der Stadt ihre Vierbeiner frei laufen lassen können.

Der jetzt vorliegende Entwurf der Grünanlagensatzung weist insgesamt 25 städtische Grünflächen als Hundeauslaufwiesen aus. Bereits im Dezember letzten Jahres hatte der Stadtrat die Einrichtung von acht Flächen als Auslaufwiesen für Hunde bestätigt. Nun kommen 17 weitere hinzu, u.a. im Bördegarten, im Stadtpark und im Herrenkrug.

„Natürlich werden wir auch mit dieser Neufassung nicht bei allen Hundebesitzern auf Zustimmung stoßen“, ist sich Magdeburgs Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung, Kommunales und Ordnungsangelegenheiten, Holger Platz, bewusst, dass der Konflikt zwischen den Bedürfnissen der Hundehalter und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger nicht ohne Kompromisse zu lösen ist. „Allerdings muss die Sicherheit der Bürger und insbesondere unserer Kinder Vorrang haben vor allem anderen.“

Sofern der Stadtrat die Gefahrenabwehrverordnung und die Grünanlagensatzung in der jetzt vorgelegten Fassung beschließt, gilt künftig auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Grünanlagen Leinenzwang für Hunde. Bei größeren Menschenansammlungen sowie in Einkaufszentren sind Hunde an der kurzen Leine zu führen. Außerdem berücksichtigen die neuen Satzungen die Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt zum Schutz vor gefährlichen Hunden.

Pressemitteilung von Donnerstag, 25. April 2002 Landeshauptstadt Magdeburg

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