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LG Kleve: Keine Behandlung durch Tierarzt-Ehefrau

Kleve (aho) – Nach einem Urteil des Landgerichtes Kleve darf ein Tierarzt die Behandlung eines Tieres grundsätzlich nicht seiner Ehefrau überlassen. Ein Tierarzt hatte die Reinigung der Ohren eines Schäferhunds seiner Frau überlassen, die weder als Tierärztin, noch als Arzthelferin ausgebildet war, aber seit vielen Jahren in der Praxis mithalf. Zwei Tage später stellte ein anderer Tierarzt fest, dass das linke Trommelfell des Hundes zerstört und das rechte eingerissen war. Der Arzt habe nicht beweisen können, dass die Verletzungen nicht von seiner Frau verursacht wurden und müsse deswegen für den Schaden (1300 Euro) aufkommen, entschied das Landgericht Kleve.

Az.: 4 S 143/01

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