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Bartels appelliert an Hundehalter: Anleinzwang beachten

HANNOVER. Für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli schreibt das neue Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vor, dass Hunde in der freien Landschaft an der Leine geführt werden müssen. Die freie Landschaft umfasst sowohl den Wald als auch die übrige Feldmark. Daran erinnerte heute Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.

Besonders jetzt, in der Brut- und Setzzeit, reagierten alle Tierarten auf Störungen äußerst empfindlich. Oft würden Hundehalter die Störungen gar nicht bemerken, sagte Bartels, doch alljährlich gingen z. B. zahlreiche Vogelbruten verloren, weil aufgeschreckte Elternvögel Eier oder Jungvögel nicht vor dem Auskühlen schützen konnten. Auch verwaiste Rehkitze und Junghasen könnten qualvoll verhungern, wenn der sonst so brave Hund tollend, bellend oder auch nur schnüffelnd durch Wald und Feld streift. Dadurch werden die Muttertiere vergrämt und so von ihrem Nachwuchs getrennt.

Der Minister wies auch darauf hin, dass Hundebesitzern, die gegen das Gesetz verstoßen, empfindliche Geldbußen drohen. Im Übrigen handele es sich dabei, fügte Bartels hinzu, nicht um eine neue Regelung, sondern um eine alt bewährte, die aus dem früheren Feld- und Forstordnungsgesetz übernommen worden sei.

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