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Der WA zum Schutz der Tiere während des Transports

Brüssel – Der Wissenschaftliche Ausschuss (WA), der die Europäische Kommission zu Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes berät, legte am 19.03.2002 einen Bericht über den Schutz der Tiere beim Transport vor. Die Wissen- schaftler kamen zu dem Schluss, dass Tierschutz und Tiergesundheit im Verlaufe des Transports bzw. aufgrund des Transports erheblich beeinträchtigt werden können. Der Ausschuss äußerte sich zu Fahrzeiten, Ruhezeiten, Tränk- und Fütterungsintervallen, Ladedichte und Lademethoden. Auch erklärte er, der Transport sehr junger Tiere sollte untersagt werden. Der Ausschuss betonte die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Ausbildung des Personals, das während des Transports für die Tiere zuständig ist. Die Kommission wird die Stellung- nahme ausführlich prüfen und gegebenenfalls entsprechende Vorschläge präsen- tieren. Um einen angemessenen Schutz von Tieren während des Transports zu gewährleisten, empfehlen die Wissenschaftler ein von der Transportart abhängiges Raumangebot, eine größere Höhe der Decks beim Transport von Tieren auf Lastkraftwagen sowie neue Höchstfahrzeiten. Weiter werden höhere Normen zum Schutz von Pferden beim Transport empfohlen, so beispielsweise eine Vorschrift, nach der sie in Einzelboxen transportiert werden müssen.

Der Bericht verweist auf die Rolle, die Tiertransporte bei der Übertragung von Krankheiten spielen, wie sich bei dem Ausbruch der Maul- und Klauen- seuche im letzten Jahr gezeigt hat. Die Wissenschaftler empfehlen, den Kontakt zwischen transportierten Tieren und anderen Tieren eines Betriebs auf ein Minimum zu beschränken. Da nach Feststellung der Wissenschaftler die Verladung für die Tiere eine extreme Belastung darstellt, wird zudem empfohlen, das Entladen der Tiere an den Aufenthaltsorten zu vermeiden. Ruhezeiten und Versorgung der Tiere sollten im Laderaum erfolgen, unter der Bedingung, dass eine geringere Ladedichte eingehalten wird.

Der Ausschuss stellt weiter fest, dass unsachgemäßes Be- und Entladen, ungeeignete Fahrweise, mangelnde Überwachung und Pflege der Tiere während des Transports zu den Hauptursachen von Tierschutzproblemen gehören. Daher betont er die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Ausbildung und Zerti- fizierung des während des Transports für die Tiere verantwortlichen Personals. Sehr junge Tiere sollten überhaupt nicht transportiert werden. Die heutige wissenschaftliche Stellungnahme folgt einem Bericht der Kommission aus dem Jahre 2001 über die Umsetzung der EU-Vorschriften für Tiertransporte. Dieser Bericht stellte wesentliche Mängel bei der Durch- setzung der Vorschriften durch die nationalen Behörden fest. Es wurden bereits einige Vorschläge unterbreitet, um diese Mängel abzustellen.

Im April 2001 wurden dem Rat strengere Anforderungen zu Belüftung, Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssteuerung vorgelegt, diese Vorschläge werden derzeit noch diskutiert. Es folgten im August 2001 weitere Vorschläge, die vorsehen, dass ein Tierarzt die Transportfähigkeit der Tiere bescheinigen muss. Diese jüngste wissenschaftliche Stellungnahme wird nunmehr von der Kommission im Hinblick auf eine weitere Verstärkung der Bestimmungen für den Tiertransport geprüft. Bestehende EU-Bestimmungen für den Tiertransport sehen vor, dass:

· Transporteure lebender Tiere von nationalen Behörden registriert und zugelassen werden; · die Fahrzeit auf acht Stunden begrenzt ist oder der Streckenplan der Genehmigung durch nationale Behörden bedarf, spezielle Anforderungen an Fahrzeugausstattung zu erfüllen und Höchstfahrzeiten einschließlich obligatorischer Ruhezeiten zum Füttern und Tränken einzuhalten sind; die Tiere bei Überschreitung dieser Höchstzeiten an den Aufenthaltsorten auszuladen sind; · Höchstbeladedichten für die wichtigsten Nutztierarten festgelegt werden

P/02/443

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