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LTK Hessen für Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz

Niedernhausen (ots) – Anlässlich eines gemeinsamen Antrags von SPD und B90/Die Grünen, der in dieser Woche in die Bundestagsfraktionen eingebracht wird und die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz vorsieht, fordert auch die Landestierärztekammer (LTK) Hessen erneut, den Tierschutz endlich in der Verfassung zu verankern. „Bereits vor zwei Jahren hat sich die deutsche Tierärzteschaft auf dem Tierärztetag in Würzburg für dieses Anliegen ausgesprochen“, so Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen. „Wir haben in Deutschland zwar ein gutes Tierschutzgesetz, das jedoch ausgehebelt wird, wenn grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter betroffen sind.“ Darunter falle die Kunst-, Berufs-, Religions-, Wissenschafts- und Lehrfreiheit. „Tiere dürfen z. B. im Namen der Kunst gequält werden, denn das Grundrecht der Kunstfreiheit ist nach jetziger Rechtslage ein höherwertiges Rechtsgut als das Tierschutzgesetz. Deshalb muss der Tierschutz im Grundgesetz verankert werden“, so der LTK-Präsident. Es gehe nicht darum, dem Tierschutz Vorrang vor anderen Grundrechten zu geben, sondern eine Abwägung auch mit tierschutzrechtlichen Aspekten zu ermöglichen. Wegen der fehlenden grundgesetzlichen Verankerung könne diese Abwägung zurzeit erst gar nicht vorgenommen werden. Die LTK Hessen bittet alle Bundestagsabgeordneten, bei der Abstimmung im Bundestag, die wahrscheinlich im kommenden Mai stattfindet, für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz zu stimmen. Diese Bitte richtet sich vor allem an die Vertreter der CDU/CSU, da diese die Änderung des Grundgesetzes bisher nicht für notwendig hielten. Originaltext: LTK Hessen

Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen Telefon 06127 9 07 50 oder 0641 4 55 35

Marion Selig, Mitglied im Vorstand der LTK Hessen Telefon 06407 9 02 02 oder 0171 7 82 61 48

Landestierärztekammer Hessen Bahnhofstr. 13 65527 Niedernhausen Telefon: 06127 90750 Telefax: 06127 907523 Email: lkt-hessen@t-online.de Internet: www.ltk-hessen.de

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