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Schweiz: Rechtsstellung der Tiere wird verbessert

Bern (aho) – Die Schweizer Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat eine Reihe von Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Rechtsstellung der Tiere ausgearbeitet. In einem Grundsatzartikel wird festgehalten, dass Tiere rechtlich keine Sachen sind und nur soweit als Sachen behandelt werden, als keine abweichenden Vorschriften bestehen. Praktisch bedeutet dies, dass bei der Verletzung eines Tieres der Ersatz für die Behandlungskosten den Wert des Tieres übersteigen kann und dass auch der Affektionswert berück- sichtigt werden muss. Wird das gemeinsame Eigentum an einem Tier aufgelöst, muss der Richter das Tier der Partei zuweisen, die voraussichtlich besser für das Tier sorgen wird. Schliesslich sollen Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, nicht pfändbar sein. Die Vorlage wurde einstimmig verabschiedet. Die Kommission empfiehlt ebenfalls einstimmig, die beiden Volksinitiativen „für eine bessere Rechtsstellung der Tiere“ und „Tiere sind keine Sachen“ abzulehnen.

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