animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Stellungnahme der GST zur Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes

Bern (ots) – In ihrer Stellungnahme zur Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes hebt die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte GST einige positive Punkte hervor. Sie wehrt sich jedoch vehement gegen eine Lockerung des Schächtverbotes und verlangt, dass das Recht zum Einsatz von Betäubungsmitteln und schmerzausschaltenden Medikamenten dem Tierarzt vorbehalten bleibt.

Die Einführung des Schutzes der „Würde des Tieres“ und die Definition derselbigen werden von der GST begrüsst. Dieser neue Aspekt der Gesetzgebung ermöglicht die Einführung neuer, von der GST seit langem verlangter Regelungen, wie zum Beispiel die Zucht von Rassen oder Linien, bei denen die Tiere unter den angezüchteten Eigenschaften leiden müssen.

Die Vereinheitlichung des Vollzugs des Gesetzes wird ebenfalls begrüsst; leider wurden die Empfehlungen der parlamentarischen Arbeitsgruppe Langenberger zur Verbesserung der Vollzugsprobleme im Tierschutzbereich nur teilweise berücksichtigt.

Keine Lockerung des Schächtverbotes

Die vorgesehene Lockerung des Schächtverbotes wird, wie bereits im September angekündigt, von der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte GST kategorisch abgelehnt. Sie wird dabei von ihren Sektionen, insbesondere der Schweizerischen Vereinigung für Wiederkäuermedizin SVW und der Tierärztlichen Vereinigung für Lebensmittelsicherheit, unterstützt. Die GST erachtet diese Lockerung als Rückschritt und erhebliche Senkung des Schutzniveaus der Tiere. Die Tötung durch einfachen Halsschnitt ohne vorgängige Betäubung ist für die Tiere mit massiven Schmerzen und Angstzuständen verbunden. Ausserdem wird nur ein kleiner Teil des so gewonnenen Fleisches als „koscher“ gehandelt, der überaus grössere Teil gelangt ohne jede weitere Deklaration über die normalen Verkaufskanäle zu den Konsumentinnen und Konsumenten. Die GST ist ausserdem der Ansicht, dass die Religionsfreiheit als solches nur dann eingeschränkt wäre, wenn Handel und Konsum von koscherem Fleisch verboten wären; dies ist in der Schweiz aber nicht der Fall.

Schmerzausschaltung nur durch Tierärztinnen und Tierärzte!

Die GST verlangt, dass der Einsatz von Medikamenten zur Betäubung oder Schmerzausschaltung den Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten bleibt. Die unkontrollierte Abgabe solcher gefährlicher Substanzen an Personen ohne die entsprechenden Kenntnisse wäre verantwortungslos. Ausserdem würde dies dem Ansatz des neuen Heilmittelgesetzes und der darin geforderten Warenflusskontrolle widersprechen.

Tierversuche und Werbung mit Tieren

Die GST bedauert, dass die heute gültige Regelung der Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen nicht übernommen werden soll. Die Streichung der Bewilligungspflicht der Verwendung von Tieren zu Werbezwecken wird nicht gutgeheissen.

Die Integralversion der Stellungnahme kann zur Einsicht, nicht aber zur integralen Wiedergabe bei der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (siehe untenstehende Adresse) bezogen werden.

Charles TROLLIET, Verantwortlicher für Kommunikation GST Länggassstrasse 8, Postfach 6324, CH-3001 Bern Tel. : 031 307 35 35 oder 079 205 32 91 Fax : 031.305 35 39 E-mail : charles.trolliet@gstsvs.ch

Suche



Datenschutzerklärung