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Kennzeichnung der europäischen Landschildkröten und anderer Heimtiere

Das Presse- und Informationsamt der Stadt Duisburg informiert: Duisburg – Bei den Ãœberlegungen der Eltern zu einem Weihnachtsgeschenk für die Kinder geben sie nicht selten deren Wünschen nach einem Tier nach. Tiere sollten nicht spontan gekauft werden und nur in einem Fachgeschäft oder bei einem Züchter, von denen man auch richtige Informationen zur Haltung kriegen kann.

Zu den beliebtesten Haustieren gehören auch die drei europäischen Landschildkröten: Griechische -, Maurische – und Breitrandschildkröte. Auf Grund der Bedrohung der Bestände in den Ursprungsländern am Mittelmeer durch Lebensraumzerstörung, illegalen Handel und Tötung, hat die EU diese drei Arten streng geschützt. Sie wurden in den Anhang A der Verordnung EG Nr. 338/97 aufgenommen.

Seit dem 1. Januar 2001 gilt für alle Tiere des Anhangs A eine Kennzeich- nungspflicht, die den illegalen Handel weiter eindämmen soll und den privaten Haltern und Züchtern den Nachweis des legalen Erwerbs erleichtert. Vögel müssen danach mit geschlossenen Ringen beringt werden, Säugetieren und Reptilien wird ein Transponder (Microchip) eingesetzt. Für die euro- päischen Landschildkröten, die Strahlenschildkröte und die drei Riesen- schlangenarten von Madagaskar gibt es eine Ausnahmeregelung: Nach Untersuchung großer Serien dieser Arten konnte man feststellen, dass die Anordnung der Schuppen und der Farbmuster am Kopf und vorderen Bereich der Schlangen, sowie der Verlauf der Schildernähte auf dem Bauchpanzer und die Verteilung der hellen und dunklen Farben auf Ober- und Unterseite der Schildkröten eine eindeutige individuelle Erkennung ermöglichen. Eine gute Fotodokumentation dieser Körperteile ist vergleichbar mit einem Passfoto und wird von den Behörden als Mittel zur Identifizierung der Individuen anerkannt.

Die Kennzeichnung ist nun nicht nur für die Tiere verbindlich, die in den Handel gehen, sondern auch für diejenigen, die vielleicht schon seit vielen Jahren bei einem Halter im Garten umherlaufen.

Die Fotos werden dann von der Unteren Landschaftsbehörde an die früher benötigten – und heute noch gültigen – CITES-Bescheinigungen oder an die heute erforderlichen EG-Vermarktungsbescheinigungen angesiegelt.

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