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Tiere ungeeignet als Weihnachtsgeschenk

Bonn (bmvel) – Lebende Tiere sind als Weihnachtsgeschenk grundsätzlich ungeeignet. Daran erinnert das Bundesverbraucherministerium anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes. Tiere seien kein Spielzeug oder keine Sache, die man einfach beiseite legen könne, wenn der Reiz des Neuen nachlasse. Mit der Anschaffung eines Tieres übernehme der Halter die Verantwortung für das Tier während dessen gesamter Lebenszeit. Das Ministerium appelliert deshalb an alle Interessenten, sich bereits vor der Anschaffung eines Tieres gründlich über dessen Bedürfnisse zu informieren. Nur so könne man prüfen, ob man das Tier auch artgerecht halten könne.

Keinesfalls solle man sich bei der Anschaffung eines Tieres allein von Tierliebe leiten lassen. Jeder müsse sich vorher sicher sein, dass er über ausreichende Kenntnisse zur fach- und tiergerechten Haltung verfügt und dauerhaft ausreichend Zeit für dessen Versorgung aufbringen kann und will. Ebenso seien die mit der Haltung verbundenen Kosten in Betracht zu ziehen. Aber auch die Versorgung des Tieres während der Urlaubszeit müsse sicher gestellt werden können. Kinder seien mit dieser Verantwortung und Pflicht aufgrund ihres Alters überfordert, auch wenn sie Tiere innig lieben. Diese Aufgaben müssten letztlich von Erwachsenen übernommen werden.

Für den Fall, dass eine verantwortungsbewusste Entscheidung für den Kauf eines Tieres getroffen werde, sollte die Abnahme eines Tieres aus dem Tierheim erwogen werden. Mit Sicherheit würden Besucher von der Vielfalt und der großen Zahl abgegebener Tieren überrascht. Das Schicksal dieser Tiere sollte gleichzeitig Warnung vor Fehlentscheidungen sein und helfen, den Wunsch nach einem Tier gründlich zu überprüfen, so das Verbraucher- ministerium. Außerdem biete das Tierheim Beratung und mit Sicherheit die Möglichkeit, ein passendes Tier für die zukünftigen Haltungsbe- dingungen auszuwählen.

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