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Schweiz: Spongiforme Enzephalopathie bei einer Katze

(BVET) – Bei einer sechsjährigen Katze aus dem Kanton Waadt wurde die sogenannte Feline Spongiforme Enzephalopathie (FSE) festgestellt. Die FSE gehört wie die BSE zu den übertragbaren schwammartigen Gehirnerkrankungen. Es handelt sich um den ersten Fall von FSE in der Schweiz. Die Infektionsursache ist nicht bekannt, doch geht man auch bei Fällen von FSE davon aus, dass die – mehrere Jahre zurückliegende – Ansteckung auf infektiöses Futter zurückzuführen ist. Für Menschen stellt die FSE keine Gefahr dar. Die 1995 geborene Katze wurde wegen starker zentralnervöser Störungen eingeschläfert. Die Diagnose wurde am Schweizerischen Referenzzentrum für Spongiforme Enzephalopathien der Tiere am Institut für Tierneurologie der Universität Bern gestellt. FSE wurde erstmals 1990 in Grossbritannien bei einer Katze beobachtet. Bis heute sind dort rund 90 weitere Fälle bei Hauskatzen aufgetreten. Ein Fall wurde 1995 in Norwegen – bislang ein Land ohne BSE – und ein weiterer 1996 bei einer Katze im Fürstentum Liechtenstein bekannt. Vorgekommen sind auch Fälle in Zoos bei exotischen Wildkatzen (Puma, Ozelot, Gepard, Löwe, Tiger) welche mit rohen Schlachtabfällen gefüttert worden waren. Nach bisherigen Kenntnissen ist der Erreger der FSE mit demjenigen der BSE sehr nahe verwandt. Die mittlere Inkubationszeit, d.h. der Zeitraum zwischen Ansteckung und Erkrankung liegt bei fünf Jahren, also vergleichbar mit der BSE beim Rindvieh. Die FSE wird zwar zu den übertragbaren Infektionskrankheiten gezählt, dennoch stellen Katzen mit FSE keine Gefahr für den Menschen dar, da die Ansteckung nur über die Nahrungskette erfolgen könnte. Bei Hunden bzw. Hundeartigen wurden ähnliche Krankheitsbilder noch nie beobachtet. Als Infektionsursache kommt auch bei diesem Fall von FSE die Verfütterung von rohem oder ungenügend erhitztem, erregerhaltigem Gehirn- oder Rückenmarksmaterial in Betracht und man geht davon aus, dass die Ansteckung mehrere Jahre zurückliegt. Bekanntlich wird in der Schweiz sogenanntes Risikomaterial (Hirn und Rückenmark von Kühen) seit 1996 verbrannt, ebenso wie die Kadaver von verendeten oder getöteten Haus- und Nutztieren. Für importierte Futtermittel gelten die gleichen Vorschriften wie für die im Inland hergestellten, auch sie dürfen nicht aus Tierkörpern oder Risikomaterial hergestellt worden sein. Bern, den 17. Juli 2001 BUNDESAMT FÃœR VETERINÄRWESEN Presse- und Informationsdienst Auskunft: Lukas Perler, Projekt BSE, 031 322 01 56

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